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26. Mai 2023

Auch beruflich indizierte Impfungen sind Kassenleistung

Hinweis der KV RLP

Angesichts vermehrter Nachfragen, möchte die KV RLP auf Folgendes hinweisen:

Alle Schutzimpfungen, die in der Anlage 1 der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) als Standard- oder Indikationsimpfung oder als berufliche Indikation genannt sind, können zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die in der SI-RL genannten Angaben bzw. Bedingungen zu Grundimmunisierung und Indikationen, sowie alle Hinweise und Anmerkungen zutreffend sind. 

Weiterführende Dokumente und Links

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03. Juni 2023