26. Mai 2023
Auch beruflich indizierte Impfungen sind Kassenleistung
Hinweis der KV RLP
Angesichts vermehrter Nachfragen, möchte die KV RLP auf Folgendes hinweisen:
Alle Schutzimpfungen, die in der Anlage 1 der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) als Standard- oder Indikationsimpfung oder als berufliche Indikation genannt sind, können zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die in der SI-RL genannten Angaben bzw. Bedingungen zu Grundimmunisierung und Indikationen, sowie alle Hinweise und Anmerkungen zutreffend sind.