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24. Juni 2022

Ab 1. August: Pflicht zur Teilnahme am Ärztlichen Bereitschaftsdienst entfällt für über 65-Jährige

Bereitschaftsdienstordnung der KV RLP geändert

Ab dem 1. August entfällt für einen Teil der rheinland-pfälzischen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte die Verpflichtung, am Ärztlichen Bereitschaftsdienst teilzunehmen. Die Änderung betrifft all jene, die das 65. Lebensjahr vollendet haben. Den Beschluss fasste die Vertreterversammlung der KV RLP in ihrer Sitzung am 8. Juni.

Alle Vertragsärztinnen und Vertragsärzte in Rheinland-Pfalz, die die Altersgrenze von 65 Jahren überschreiten, erhalten ihre Befreiung vom Ärztlichen Bereitschaftsdienst automatisch. Ein gesonderter Antrag muss nicht gestellt werden. Die Verpflichtung zur Zahlung einer Umlage bleibt jedoch grundsätzlich bestehen. Freiwillige Dienste sind weiterhin möglich.

Neu ist ab dem 1. August auch, dass die Anstellung von Ärztinnen und Ärzten, die 65 Jahre oder älter sind, nicht mehr zur Erweiterung des Bereitschaftsdienstanteils führt. Anstellende sind aber weiterhin verpflichtet, eine Umlage zu zahlen. Die Umstellung erfolgt ebenfalls automatisch.

Die geänderte und ab August gültige Bereitschaftsdienstordnung ist online abrufbar.

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