Seit gut einem Jahr unterstützt die Landesregierung die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) mit einer zusätzlichen finanziellen Förderung von Kinderarztpraxen. Gefördert wird die Beschäftigung von Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung. In Rheinland-Pfalz haben bislang 21 Praxen davon profitiert. Eine ist die kinder- und jugendärztliche Gemeinschaftspraxis in der Bahnhofstraße in Koblenz. Die Staatssekretärin des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit (MWG) Nicole Steingaß und der stellvertretende KV RLP-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Bartels machten sich nun ein Bild vor Ort.
Regina Siech ist seit September als Ärztin in Weiterbildung in der Kinderarztpraxis von Dr. Steffen Ruess, Andreas Schlaudt und Dr. Martin Schwenger in Koblenz tätig. Sie hat die Praxis während ihrer Famulatur kennengelernt und wird nun zwei Jahre hierbleiben, bevor es weiter in eine Klinik geht. Siech ist eine von bisher 30 Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung, die in einer der 21 rheinland-pfälzischen Praxen arbeitet, welche durch die zusätzliche finanzielle Förderung der Landesregierung unterstützt wurden. Diese hatte die bis zu 2.900 Euro monatlich betragende Förderung der KV RLP für den Bereich der Pädiatrie um die gleiche Summe aufgestockt und damit den Betrag, den bei der gesetzlich festgelegten Förderung die Krankenkassen beisteuern, übernommen.
In zwei Jahren 336.000 Euro bereitgestellt
“Eine gute und verlässliche ambulante kinder‐ und jugendmedizinische Versorgung ist der Landesregierung ein besonderes Anliegen. Wir leisten daher sehr gerne einen Beitrag dazu, dass es auch künftig genügend pädiatrische Praxen im Land gibt”, so Staatssekretärin Steingaß. “Vor diesem Hintergrund haben wir für die Jahre 2024 und 2025 eine Förderzusage von insgesamt 336.000 Euro auf den Weg gebracht, um gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung zusätzliche, vollständig geförderte Weiterbildungsstellen in Kinderarztpraxen finanziell absichern zu können.”
Hintergrund der zusätzlichen Förderung durch das Land ist, dass die Anzahl der Förderstellen für Fachärztinnen und Fachärzte bundesweit durch den Bundesgesetzgeber beschränkt ist. In den letzten beiden Jahren wurde das Kontigent der gesetzlichen Förderung mit jeweils einem hälftigen Finanzierungsanteil der KV RLP und der Krankenkassen in Rheinland-Pfalz ausgeschöpft, sodass einige Praxen lediglich die anteilige Förderung durch die KV RLP erhielten. Hier sprang das Land ein. Die Landeszuwendung wird dazu verwendet, gezielt die neu beginnenden Weiterbildungen im Gebiet der Kinder- und Jugendmedizin über die Förderung der KV RLP hinaus auf die volle Förderhöhe aufzustocken.
