Die Krankenkassen informieren weiterhin über die deutlich erhöhte Zahl an eingelösten und abgerechneten Rezeptfälschungen. Diese betreffen vor allem Antiadiposita/Antidiabetika (vor allem GLP-1 Analoga) und weitere regelhaft hochpreisige Arzneimittel, insbesondere teure Onkologika, auf papiergebundenen Muster 16 Formularen.
Vermehrte Rückfragen aus Apotheken möglich
Da die Apotheken vor Belieferung einer Verordnung in der Pflicht sind diese im Hinblick auf eine mögliche Fälschung zu prüfen, ist in diesem Rahmen mit vermehrten Rückfragen an die verordnenden Praxen zu rechnen.
Vorbeugung durch Ausstellung von E-Rezepten
Seit dem 1. Januar 2024 gilt die Ausstellung von E-Rezepten bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte als verpflichtend. Derzeit gilt das E-Rezept als fälschungssicher, weshalb die KV RLP in diesem Rahmen nochmals explizit die bevorzugte Ausstellung von E-Rezepten empfiehlt.