Im Bereich der Therapieallergene sind neue Entwicklungen zu verzeichnen. Diesbezüglich ist zum einen das Auslaufen der Therapieallergene-Verordnung (TAV) bis zum Ende des Jahres 2026 von Relevanz. Des Weiteren sind der KV RLP inzwischen aktuelle Prüfanträge aus anderen Bundesländern zu verkehrsfähigen Präparaten im Zulassungsverfahren bekannt, weshalb die KV RLP eine praxisindividuelle Analyse erstellt hat.
Praxen, die im Jahr 2024 Verordnungen von verkehrsfähigen Therapieallergenen im Zulassungsverfahren getätigt haben, erhalten postalisch ein gesondertes Hinweisschreiben mit ausführlicheren Informationen.
Aufgrund der unvorhersehbaren Entwicklung des Zulassungsstatus der betreffenden Präparate erachten wir eine regelmäßige Überprüfung der Liste der verkehrsfähigen Therapieallergene im Zulassungsverfahren nach TAV als unerlässlich. Diese stellt das Paul-Ehrlich-Institut bereit.