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Teilnahme an Hilfekonferenzen bei Komplexversorgung von ErwachsenenWirksam: 1. Juli 2026 | 138. Sitzung des ergänzten Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)

  • Aufnahme einer neuen GOP 37555 für die SGB-übergreifende Hilfekonferenz
  • Aufnahme einer neuen GOP 37556 als Zuschlag zur GOP 37555 für die an der Behandlung beteiligten nichtärztlichen bzw. nichtpsychotherapeutischen Teilnehmer an SGB-übergreifenden Hilfekonferenzen
  • Aufnahme der GOP 37555 in die Leistungslegende der GOP 01450 sowie in den ersten Satz der zweiten Anmerkung zur GOP 01450, somit ist die GOP 37555 auch im Rahmen einer Videosprechstunde berechnungsfähig
  • Aufnahme der Fachpsychotherapeuten für Erwachsene in die dritte Bestimmung zum Abschnitt 37.5 EBM
  • Ergänzung der GOP 37556 in der vierten Bestimmung zum Abschnitt 37.5 EBM
  • Redaktionelle Anpassung im zweiten Spiegelstrich des obligaten Leistungsinhaltes der GOP 37525 (Zusatzpauschale Bezugsarzt oder Bezugspsychotherapeut) sowie Präzisierung des Aufgabenumfangs des Bezugsarztes/Bezugspsychotherapeuten durch Aufnahme eines dritten Spiegelstrichs
  • Redaktionelle Korrektur in der Leistungslegende sowie in der dritten Anmerkung zur GOP 37551 (Zuschlag zur GOP 37550)
  • Aufnahme der GOP 37555 und 37556 in den Anhang 3 zum EBM
  • Aufnahme der GOP 37555 in die Präambel 14.1 Nummer 3
  • Aufnahme der GOP 37555 und 37556 in die Präambeln 23.1 Nummer 4 und 7

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