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Streichung der TSVG-Zuschläge FachärzteWirksam: 1. Januar 2027 | 88. Sitzung des Erweiterten Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)

  • Streichung des Zuschlags für die Behandlung aufgrund einer TSS-Vermittlung und/oder Vermittlung durch den Hausarzt für ermächtige Ärztinnen und Ärzte (GOP 01322 und 01323)
  • Streichung des Zuschlags für die Durchführung von Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern aufgrund einer TSS-Vermittlung (GOP 01710)
  • Streichung der Zuschläge für die Behandlung bei einem Facharzt bzw. Fachärztin aufgrund einer TSS-Vermittlung und/oder Vermittlung durch den Hausarzt (GOP 05228, 06228, 07228, 08228, 09228, 10228, 11228, 13228, 13298, 13298, 13348, 13398, 13498, 13548, 13598, 13648, 13698, 14218,15228, 16228, 17228, 18228, 20228, 21236, 21237, 22228, 23228, 23229, 24228, 25228, 25229, 25230, 26228, 27228, 30705)
  • Streichung der betroffenen GOP aus allen weiteren Abschnitten, GOP und Anhängen des EBM, in denen diese bisher aufgeführt waren

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