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Spargesetz der Bundesregierung gefährdet die Versorgung mit Gesundheitsleistungen in Rheinland-PfalzGemeinsame Pressemitteilung

Vor dem Hintergrund der massiven Sparpläne der Bundesregierung bei den Leistungserbringern im Gesundheitswesen, haben Vertreterinnen und Vertreter der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz, des Städtetages Rheinland-Pfalz, der Kassenärztlichen Vereinigung, der Landesärztekammer, der Landespflegekammer, des Verbandes des Klinikmanagements Deutschlands und des Landeshebammenverbandes zu einem Pressegespräch in der Geschäftsstelle der KGRP in Mainz eingeladen, um auf die Folgen des geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung aufmerksam zu machen.

Zeitlicher Anlass ist die am kommenden Donnerstag stattfindende 1. Lesung zum GKV- Beitragssatzstabilisierungsgesetzes im Deutschen Bundestag. Der Bundesrat entscheidet darüber im 1. Durchgang am kommenden Freitag.

Die Leistungserbringer in Rheinland-Pfalz stehen bereits jetzt unter erheblichem wirtschaftlichem Druck. Wird das Gesetz in seiner jetzigen Form beschlossen, ist aus Sicht der anwesenden Gesprächspartner die gesamte Versorgung mit Gesundheitsleistungen in Rheinland-Pfalz gefährdet.

"Die Bundesregierung plant massive Kürzungen bei den Leistungserbringern. Was als Beitrag zur Stabilisierung des Gesundheitssystems dargestellt wird, bedeutet in der Realität: weniger finanzielle Mittel für die Versorgung und damit weniger Leistungen und Sicherheit für Patientinnen und Patienten. Die Leistungserbringer in Rheinland-Pfalz stehen bereits jetzt unter erheblichem wirtschaftlichem Druck. Steigende Kosten, eine unzureichende Finanzierung und zunehmende Bürokratie bringen die Einrichtungen und ihre Beschäftigten an ihre Grenzen. Ein untrügliches Signal dafür ist die sprunghaft angestiegene Zahl an Insolvenzen von Krankenhäusern im Land", so Frank Lambert, Vorsitzender der KGRP. Weitere finanzielle Kürzungen verschärfen diese Situation und gefährden die Versorgung vor Ort.

"Wir fordern Anpassungen bei den geplanten Kürzungen im Rahmen des GKV- Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. Dazu gehört eine vollständige Refinanzierung tarifbedingter Personalkostensteigerungen, um faire Arbeitsbedingungen zu sichern und einen Stellenabbau zu verhindern. Darüber hinaus sprechen wir uns für einen konsequenten Bürokratieabbau aus. Zusätzliche Prüf- und Kontrollmechanismen belasten die Beschäftigten und entziehen der Patientenversorgung wichtige Ressourcen. Derzeit verschlingt unnötige Bürokratie Unmengen von Geld im Krankenhaus. Dies muss auf ein vernünftiges Maß zurückgefahren werden", fordert Dr. Hartmut Münzel, Stellvertretender Vorsitzender der KGRP.

"Die Krankenhäuser sind dazu bereit, einen Sparbeitrag zu leisten. Dieser muss allerdings maßvoll und sachgerecht sein und den Kliniken die Versorgung der Patientinnen und Patienten auch weiterhin auf qualitativ hochwertigem Niveau ermöglichen", stellt der KGRP-Vorsitzende Lambert klar.

Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) warnt eindringlich vor den gravierenden Folgen des geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes für die ambulante Versorgung. Nach Auffassung der KV RLP setzt die Politik den Rotstift ausgerechnet dort an, wo Patientinnen und Patienten auf eine funktionierende medizinische Versorgung angewiesen sind. "Die Politik fordert mehr Prävention, mehr Ambulantisierung und eine stärkere psychotherapeutische Gesundheitsversorgung. Gleichzeitig sollen genau diese Leistungen gedeckelt werden. Das ist nicht nur widersprüchlich, sondern gesundheitspolitisch kurzsichtig. Für die Praxen bedeutet das zusätzliche wirtschaftliche Unsicherheit und die paradoxe Situation, dass medizinisch sinnvolle und politisch gewollte Leistungen nicht mehr verlässlich finanziert werden. Wer an Vorsorgeleistungen spart, Krankheiten dadurch später erkennt und ambulante Behandlungskapazitäten begrenzt, produziert am Ende höhere Kosten und eine insgesamt schlechtere Versorgung", betont Dr. Andreas Bartels, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KV RLP.

"Die Kommunalfinanzen liegen längst auf der Intensivstation. Wenn jetzt Krankenhäuser durch weitere Kürzungen ins Wanken geraten, droht den Städten der nächste schwere Rückschlag — bis hin zum Kollaps der Handlungsfähigkeit", betont Markus Zwick, Vorsitzender des Städtetages Rheinland-Pfalz und Oberbürgermeister der Stadt Pirmasens.

"Wir brauchen eine Reform – das steht außer Frage", sagt Dr. Günther Matheis, Präsident der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz. Aus seiner Sicht handelt es sich bei dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz aber in seiner vorliegenden Form um ein reines Spargesetz, das die Versorgung auf Dauer gefährdet. Einen Lösungsansatz sieht er an anderer Stelle: "Aus unserer Sicht sollten versicherungsfremde Leistungen komplett gestrichen werden: Die Absicherung der Menschen im Bürgergeldbezug ist eigentlich eine staatliche Aufgabe und sollte daher nicht nur von gesetzlich Versicherten getragen werden." Zudem sollte die Höhe des Bundeszuschusses systematisch berechnet werden. "Der Bundeszuschuss sollte regelgebunden und dynamisch an den tatsächlichen Kosten versicherungsfremder Leistungen ausgerichtet werden. Dafür brauchen wir einen verbindlichen Kriterienkatalog, indem beitrags- und steuerfinanzierte Leistungen festgeschrieben sind", so Günther Matheis.

"Die derzeit diskutierten Sparmaßnahmen in der gesetzlichen Krankenversicherung sehen wir mit großer Sorge. Nach der Corona-Pandemie bestand Einigkeit darüber, dass die Pflege gestärkt werden muss. Verbesserungen bei der Personalausstattung und Entlastungsmaßnahmen haben den Beruf wieder attraktiver gemacht. Dass sich wieder mehr Menschen für eine Ausbildung in der Pflege entscheiden, zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg waren" erklärt Dr. Markus Mai, Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz. Umso kritischer sieht die Landespflegekammer die geplanten Eingriffe in das Pflegebudget und die eingeschränkte Refinanzierung künftiger Tarifsteigerungen. Beides würde den wirtschaftlichen Druck auf die Krankenhäuser weiter erhöhen. "Die Folgen wären konkret spürbar: Wenn Personal abgebaut wird oder Stellen unbesetzt bleiben, steigt die Belastung für die Pflegefachpersonen weiter. Zugleich wächst das Risiko, dass Versorgungsangebote eingeschränkt werden müssen. Das betrifft nicht nur die Krankenhäuser. Auch die ambulante Pflege gerät unter Druck. Damit stehen elementare Leistungen der Nachsorge ebenso auf dem Spiel wie Angebote, die Menschen mit Pflegebedarf ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden ermöglichen. Wir unterstützen das Ziel, die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren. Einsparungen dürfen jedoch nicht zulasten der Versorgungssicherheit gehen. Wer heute an der Pflege spart, riskiert morgen deutlich höhere Kosten – und vor allem eine schlechtere Versorgung der Bevölkerung", so der Präsident der Landespflegekammer.

Christian Weiskopf, Geschäftsführer Unternehmenssteuerung und Finanzen der BBT-Gruppe und Vorstandsvorsitzender des Verbandes des Klinikmanagements Deutschlands e.V. (VKD), Landesgruppe Rheinland-Pfalz/Saarland führt aus, das Gesetz betreibe aus Sicht des Verbandes "aktiv Raubbau an der Krankenhauslandschaft". "Die geplante Begrenzung der Ausgabenentwicklung der GKV führt zu erheblichen Einsparungen bei den Leistungserbringern und verschärft den wirtschaftlichen Druck auf Krankenhäuser" so Weiskopf.  Der VKD warnt vor negativen Folgen für Personal, Leistungsangebot und die Handlungsfähigkeit der Kliniken. Nach Auffassung des Verbandes würden hohe Qualitätsanforderungen aufrechterhalten, während gleichzeitig die finanziellen Spielräume der Krankenhäuser weiter eingeschränkt werden.

"Um Kosten zu sparen, muss auf Prävention und den klugen Einsatz von Ressourcen gesetzt werden. Beides ist im Spargesetz nicht zu erkennen", betont Juliane Müller, 1. Vorsitzende Hebammen-Landesverband Rheinland-Pfalz. Eine echte Reform bedeute vielmehr, treffsicher und klug die Einsparpotentiale im System zu heben, ohne den Kahlschlag mit dem Rasenmäher durchzuziehen. Prävention und sinnvolle Aufgabenteilung sind das Zukunftsmodell.  Am Beispiel Geburtshilfe bedeute das, Investition in Maßnahmen, die sofort die Fehl-, Unter- und Überversorgung abbauen und Folgekosten reduzieren, wie den Hebammenkreißsaal, Hebammen in der Primärversorgung und Einbindung von Hebammen in die Notfallversorgung, den Erhalt des Pflegebudgets, um die klinische Geburtshilfe zu sichern und keine weiteren Versorgungslücken zu reißen und keine grundsätzliche Deckelung der Tariflohnsteigerung mit Bindung an die Grundlohnsteigerung.

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