Der Entwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz hat heute das Kabinett passiert. Die KV RLP macht deutlich: Der vorliegende Gesetzentwurf verfehlt sein Ziel. Er setzt einseitig bei den Leistungserbringenden und Versicherten an und gefährdet damit unmittelbar die Versorgung.
Die einnahmenorientierte Ausgabenpolitik nannte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken als Grundlage ihres Gesetzentwurfs. Damit wird die Vergütung medizinischer Leistungen systematisch an die Entwicklung der Grundlohnsumme gekoppelt. Diese bildet jedoch weder die tatsächlichen Kostensteigerungen in den Praxen noch den wachsenden Versorgungsbedarf ab.
"Wer die Honorare einfriert, während die Kosten in den Praxen explodieren, der hungert die Versorgung systematisch aus. Unter diesen Bedingungen wird die Niederlassung für den Nachwuchs zum unkalkulierbaren Risiko. Wenn Berlin so weitermacht, riskieren wir sehenden Auges, dass immer mehr Praxen für immer das Licht ausmachen", warnt der stellvertretende KV RLP-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Bartels.
Man könne nicht ständig mehr Leistungen versprechen und gleichzeitig das Geld streichen. Sollte das Gesetz in der vorliegenden Form beschlossen werden, bedeutet das für die Praxen in Rheinland-Pfalz immense Kürzungen. “Wir müssen weg von der Vollkaskomentalität, von dem Supermarkt ohne Kasse. Wir brauchen mehr Eigenverantwortung, statt die Praxen ständig als Sündenbock für steigende Kosten zu missbrauchen. Wer an den Praxen spart, der spart am Ende direkt an der Versorgung und so an der Gesundheit der Patientinnen und Patienten."
Weniger Termine – längere Wartezeiten
Die Wartezeiten auf Arzttermine werden mit dem geplanten Gesetz weiter steigen. Grund ist unter anderem der Wegfall der Regelungen aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz. Damit werden zentrale Anreize für eine schnelle Terminvergabe beseitigt und funktionierende Steuerungsinstrumente geschwächt. "Gleichzeitig diskutiert die Politik in Berlin über ein verpflichtendes Primärarztsystem. Das ist absolut widersprüchlich und absurd. Ohne eine funktionierende Terminsteuerung kann eine gezielte Patientenlenkung nicht umgesetzt werden", so Dr. Bartels.
Auch in der Psychotherapie werden Patientinnen und Patienten noch länger auf Therapieplätze warten müssen, sollte das Gesetz so kommen. Denn die Begrenzung der extrabudgetären Vergütung für die psychotherapeutischen Praxen wird zu einer Limitierung der Stundenkontingente führen, was besonders halbe Versorgungssitze betrifft. Es werden rund 25 Prozent weniger Termine angeboten werden können.
Staat zieht sich aus der Verantwortung
Ein weiterer Punkt, den Ministerin Warken betont hatte, war, dass alle ihren Beitrag zu den sogenannten Einsparungen leisten müssten. "Das stellt sich im Gesetzentwurf leider nicht so dar", sagt Dr. Bartels. Rund drei Viertel der geplanten Kürzungen sollen von Leistungserbringenden getragen werden. Damit wird das Finanzproblem direkt in die Praxen und Krankenhäuser verschoben – zulasten der Patientinnen und Patienten.
Gleichzeitig zieht sich der Staat zunehmend aus seiner Verantwortung zurück. Zwar soll ein höherer Anteil der Krankenversicherungskosten für Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger vom Bund übernommen werden, jedoch wird gleichzeitig der Bundeszuschuss für die Jahre 2027 bis 2030 um jeweils 2 Milliarden Euro abgesenkt. “Durch diese Haushaltsverschiebung spart der Bund am Ende sogar allein im ersten Jahr 1,8 Milliarden Euro ein. Das ist ein Unding!", empört sich Dr. Bartels. Damit bleibt die größte Finanzierungslücke – die Finanzkommission hatte beim Bürgergeld ein Einsparpotenzial von rund 12 Milliarden Euro festgestellt – so gut wie unangetastet. Aus Sicht der KV RLP ist dies ein gesundheitspolitisch völlig falscher Ansatz.
Es wird teurer und schlechter
Generell stelle der Inhalt des Gesetzes einen grundlegenden Paradigmenwechsel dar: weg von einer am medizinischen Bedarf orientierten Versorgung und hin zu einem System, das sich primär an finanziellen Grenzen orientiert. "Wenn Berlin so weitermacht, treiben wir die Medizin direkt in staatlich verwaltete Einheitsstrukturen – wie in alten DDR-Polikliniken. Das wird für den Steuerzahler am Ende deutlich teurer und für den Patienten schlechter", unterstreicht Dr. Bartels.
Unter diesen Voraussetzungen lohnt sich eine eigene Praxis immer weniger. Junge Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten werden nicht mehr in die Selbstständigkeit gehen und viele ältere früher in den Ruhestand. Die Versorgung wird sich verschlechtern. “Das muss Frau Warken den Bürgerinnen und Bürgern ganz deutlich sagen, anstatt bewusst nicht haltbare Versprechungen zu machen. Wer die Honorierung von Leistungen von der Kassenlage abhängig macht, muss sich dieser Konsequenz bewusst sein."
Zudem kritisiert die KV RLP, dass sich die von Ministerin Warken gewünschten und übermittelten Vorschläge zum Sparpotenzial im Gesetzentwurf überhaupt nicht wiederfinden. Man habe nicht einmal eine Rückmeldung dazu erhalten. Dr. Bartels sagt dazu: "Es ist fahrlässig, unsere Fachexpertise nicht in die Überlegungen einfließen zu lassen. Diese Art und Weise ist befremdlich und weit entfernt von irgendeiner Form von Transparenz und Zusammenarbeit. Sie zeugt von Desinteresse und zerstört Vertrauen."