Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Verwendung eines mRNA-basierten Impfstoffs zur Impfung gegen respiratorische Synzytial-Viren (RSV) in der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) umgesetzt. Der mRNA-RSV-Impfstoff sei laut STIKO sicher, gut verträglich, wirksam und mit proteinbasierten RSV-Impfstoffen vergleichbar. Daher können die Vakzine gleichermaßen verwendet werden. Die Impfung ist möglichst vor Beginn der RSV-Saison durchzuführen.
Standardimpfung gegen RSV
Nach Anlage 1 der SI-RL haben gesetzlich Versicherte ab 75 Jahren einen Anspruch auf eine einmalige RSV-Impfung.
Indikationsimpfung
Zudem können sich gesetzlich Versicherte ab 60 Jahren, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren RSV-Krankheitsverlauf haben, impfen lassen. Dies sind zum Beispiel Personen mit
- chronischen Erkrankungen der Atmungsorgane
- chronischen Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen
- hämato-onkologischen Erkrankungen
- Diabetes mellitus (mit Komplikationen)
- chronischen neurologischen oder neuromuskulären Erkrankungen
- angeborener oder erworbener Immundefizienz
Sind die oben aufgeführten Erkrankungen leicht oder unkompliziert bzw. medikamentös gut kontrollierbar, ist nach heutigem Wissensstand nicht von einem deutlich erhöhten Risiko für einen schweren RSV-Krankheitsverlauf auszugehen.
Auch Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen ab einem Lebensalter von 60 Jahren haben einen Anspruch auf eine einmalige RSV-Impfung.
Nach aktueller Datenlage sind bisher keine Wiederholungsimpfungen vorgesehen.
Der Beschluss in Kraft seit dem 11. Juli 2025.