Webcode 26356

RSV-Impfung für Ältere: Impfung jetzt auch mit mRNA-basiertem RSV-Impfstoff möglichEmpfehlung der STIKO in SI-RL umgesetzt

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Verwendung eines mRNA-basierten Impfstoffs zur Impfung gegen respiratorische Synzytial-Viren (RSV) in der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) umgesetzt. Der mRNA-RSV-Impfstoff sei laut STIKO sicher, gut verträglich, wirksam und mit proteinbasierten RSV-Impfstoffen vergleichbar. Daher können die Vakzine gleichermaßen verwendet werden. Die Impfung ist möglichst vor Beginn der RSV-Saison durchzuführen.

Standardimpfung gegen RSV

Nach Anlage 1 der SI-RL haben gesetzlich Versicherte ab 75 Jahren einen Anspruch auf eine einmalige RSV-Impfung.

Indikationsimpfung

Zudem können sich gesetzlich Versicherte ab 60 Jahren, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren RSV-Krankheitsverlauf haben, impfen lassen. Dies sind zum Beispiel Personen mit

  • chronischen Erkrankungen der Atmungsorgane
  • chronischen Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen
  • hämato-onkologischen Erkrankungen
  • Diabetes mellitus (mit Komplikationen)
  • chronischen neurologischen oder neuromuskulären Erkrankungen
  • angeborener oder erworbener Immundefizienz

Sind die oben aufgeführten Erkrankungen leicht oder unkompliziert bzw. medikamentös gut kontrollierbar, ist nach heutigem Wissensstand nicht von einem deutlich erhöhten Risiko für einen schweren RSV-Krankheitsverlauf auszugehen.

Auch Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen ab einem Lebensalter von 60 Jahren haben einen Anspruch auf eine einmalige RSV-Impfung.

Nach aktueller Datenlage sind bisher keine Wiederholungsimpfungen vorgesehen.

Der Beschluss in Kraft seit dem 11. Juli 2025.

Kontakt

Wir sind gerne für Sie da.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

fliegendes Papierflugzeug

Mit KV INFO, dem Newsletter der KV RLP, sind Sie stets gut informiert.

jetzt abonnieren