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Privatliquidation in der PraxisBroschüre zum korrekten Umgang mit der Abrechnung von Privatleistungen

Die private Abrechnung ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen gehört längst zum Praxisalltag. Das betrifft nicht mehr nur Privatpatientinnen und Privatpatienten, sondern zunehmend auch Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – vor allem angesichts des geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes.

Spargesetz gefährdet Praxen

Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Rheinland-Pfalz stehen bereits heute unter erheblichem wirtschaftlichem Druck. Die geplanten Sparmaßnahmen der Politik bedrohen nach Einschätzung der KV RLP die ambulante Versorgung

“Trotz steigender Praxiskosten und wachsender Bürokratie soll dort gekürzt werden, wo Patientinnen und Patienten auf eine funktionierende medizinische Versorgung angewiesen sind”, kritisiert Dr. Andreas Bartels, stellvertretender Vorsitzender der KV RLP. Genau hier setzt die neue KV RLP-Broschüre an: Sie soll Ihnen dabei helfen, Ihre Praxis durch Privatliquidationen wirtschaftlich stabil zu halten.

Vertrauen bleibt oberstes Gebot

Klar ist: Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten dürfen Patientinnen und Patienten niemals unter Druck setzen. “Das Vertrauensverhältnis zu den Patientinnen und Patienten ist unantastbar. Das Wohl einer jeden Patientin und eines jeden Patienten steht immer an oberster Stelle. Dies gilt es, im Gespräch deutlich zu machen und alle Handlungsoptionen aufzuzeigen”, erklärt Dr. Bartels. Viele Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten fragen sich dennoch: Wann dürfen Leistungen privat abgerechnet werden? Wie geschieht das korrekt?

Hier entstehen oft Missverständnisse. Welche Voraussetzungen für eine Privatliquidation gelten und welche Leistungen Sie in der Praxis anbieten müssen, zeigen wir Ihnen in der neuen Broschüre im Detail. Sie hilft Ihnen, die Möglichkeiten der privaten Abrechnung rechtssicher zu nutzen. 

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