Mit dem aktuellsten Beschluss zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV), werden Naloxonhaltige Nasensprays zur Notfallbehandlung bei bekannter oder vermuteter Opioid-Überdosierung und bestimmte kombinierte Zubereitungen aus Prednisolon und Salicylsäure zur Anwendung auf der Kopfhaut teilweise aus der Verschreibungspflicht entlassen.
Naloxonhaltiges Nasenspray zur Notfallbehandlung
Derzeit sind zwei Naloxonhaltige Nasensprays – Nyxoid® und Ventizolve® – in verschreibungspflichtiger Variante zugelassen. Ein apothekenpflichtiges OTC (Over-The-Counter)-Naloxonhaltiges Nasenspray, welches die erforderlichen Bedingungen zur Entlassung aus der Verschreibungspflicht erfüllt, ist zum aktuellen Zeitpunkt auf dem deutschen Markt noch nicht verfügbar.
Rezeptur Prednisolon/Salicylsäure
Zubereitungen aus Prednisolon und Salicylsäure zur Anwendung auf der Kopfhaut werden in einer Konzentration von 0,2 Prozent Prednisolon in Kombination mit 0,4 Prozent Salicylsäure und nur in Packungsgrößen bis zu 50 Millilitern aus der Verschreibungspflicht entlassen. Dies gilt zur Behandlung von gering ausgeprägten entzündlichen Erkrankungen der Kopfhaut bei Erwachsenen und bei einer maximalen Anwendungsdauer von drei Wochen.
Das Fertigarzneimittel Alpicort® Lösung, welches zugelassen ist zur Behandlung von gering ausgeprägten entzündlichen Erkrankungen der Kopfhaut, die auf eine symptomatische äußerliche Behandlung mit schwach wirksamen Kortikosteroiden ansprechen, ist bisher nur in einer Packungsgröße von 100 Millilitern verfügbar und erfüllt somit nicht die erforderlichen Bedingungen. Daher gilt die Aufhebung der Verschreibungspflicht nur für entsprechende Rezepturzubereitungen.