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Onkologie-Vereinbarung: Änderung der Kostenpauschalen seit 1. Januar 2026Neue Regelungen zur Abrechnung

Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben sich auf eine neue Kostenpauschale (86522) für die subkutane, medikamentöse Tumortherapie in der Onkologie-Vereinbarung (Anlage 7 Bundesmantelvertrag-Ärzte) zum 1. Januar 2026 geeinigt. Die neue Pauschale wird in Rheinland-Pfalz mit 178,96 Euro vergütet. 

Sowohl Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, die an der Onkologie-Vereinbarung auf Bundesebene teilnehmen, als auch solche, die an der regionalen Vereinbarung der KV RLP teilnehmen, sind berechtigt, diese Kostenpauschale seit dem 1. Januar 2026 gegenüber der KV RLP abzurechnen. 

Darüber hinaus konnte die KV RLP im Rahmen der Verhandlungen mit den Verbänden der Krankenkassen erreichen, dass Vertragsärztinnen und Vertragsärzte mit der “kleinen” Onkologie-Genehmigung (regionale Vereinbarung) nun auch die Kostenpauschale 86520 (Zuschlag zu den Kostenpauschalen 86510 und 86512 für die orale, medikamentöse Tumortherapie) mit 127,83 Euro ansetzen dürfen. Dies war bisher nicht möglich. 

Der neue 3. Nachtrag zur 3. Ergänzungsvereinbarung zur Onkologie-Vereinbarung mit den Verbänden der Krankenkassen enthält die entsprechenden Änderungen. Dieser befindet sich zurzeit im Unterschriftenverfahren und wird nach Abschluss auf die Website der KV RLP gestellt.

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