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Nirsevimab-Prophylaxe für Neugeborene und SäuglingeVorsicht Regressrisiko: keine Verordnung im Sprechstundenbedarf

Prophylaxe ist keine Impfung nach SI-RL

Nirsevimab (Beyfortus®) ist unter anderem zur Primärprophylaxe präventiv zum Schutz vor schweren Infektionen der Atemwege durch das Respiratorische Synzytial Virus (RSV) bei Neugeborenen und Säuglingen zugelassen. Der Wirkstoff ist ein monoklonaler Antikörper und kein Impfstoff im herkömmlichen Sinne. Eine Aufnahme in die Schutzimpfungsrichtlinie (SI-RL) ist daher nicht erfolgt.

Keine Verordnung auf SSB

Die RSV-Prophylaxe ist in Rheinland-Pfalz ausschließlich auf den Namen der Patientin oder des Patienten zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnungsfähig.

Scharfe Abgrenzung zur RSV-Impfung für Ältere – Verordnung auf SSB

Standardimpfungen für gesetzlich Versicherte ab 75 Jahren und Indikationsimpfungen für Versicherte ab 60 Jahren, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben, sind in die SI-RL aufgenommen und über den SSB zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse verordnungsfähig.

Weiterführende, detailliertere Informationen finden Sie in früheren Veröffentlichungen der KV RLP.

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