Der Honorarverteilungsmaßstab (HVM) der KV RLP regelt die Verteilung der von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlten Gesamtvergütung an die vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Praxen. Da die Summe aller erbrachten Leistungen in der Regel höher ist als die zur Verfügung stehende Geldmenge, beinhaltet der HVM differenzierte Regelungen, um die Gesamtvergütung möglichst gerecht auf die einzelnen Praxen in Rheinland-Pfalz zu verteilen.
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