In mehreren Disease-Management-Programmen (DMP) sind Nachschulungen vorgesehen, die an bestimmte Abrechnungsbestimmungen und Intervalle gebunden sind. Sollte aus ärztlicher Sicht eine Nachschulung zu einem früheren Zeitpunkt notwendig sein, bleibt die Genehmigung durch die Krankenkasse weiterhin Voraussetzung.
Ab 2026 müssen Sie diese Genehmigung allerdings nicht mehr an die KV RLP schicken. Stattdessen erfolgt die Dokumentation direkt über die Abrechnung.
So geht's
Geben Sie dazu im freien Begründungstext (Feldkennung 5009) der Abrechnungsnummer der Nachschulung "Genehmigte Nachschulung" an. Damit wird die Genehmigung der Krankenkasse eindeutig dokumentiert, ohne dass zusätzliche Unterlagen bei der KV RLP eingereicht werden müssen.