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Mykologische Laborleistungen korrekt abrechnen: Unterschiede zwischen den GOP 32687 und 32151 EBMEntscheidend ist auch das eingesetzte Material

Im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) sind die Gebührenordnungspositionen (GOP) 32687 und 32151 zwei relevante Leistungen für die kulturelle mykologische Untersuchung. Da die Abrechenbarkeit maßgeblich vom eingesetzten Probematerial abhängt, ist eine differenzierte Betrachtung der GOP essenziell:

GOP 32687 EBM: kulturelle mykologische Untersuchung

  • Durchführung mindestens einer der 3 im obligaten Leistungsinhalt genannten Maßnahmen zur kulturellen mykologischen Untersuchung (Aufbereitung, 2 verschiedene Pilznährmedien oder als Langzeitkultivierung)
  • Die Art des Untersuchungsmaterials ist zwingend bei der Abrechnung anzugeben (Feldkennung 5002).
  • nicht berechnungsfähig für die mykologische Untersuchung von Haut-, Schleimhaut- oder Vaginalabstrichen einschließlich Vaginalsekret

GOP 32151 EBM: kulturelle bakteriologische und/oder mykologische Untersuchung

  • abrechenbar für eine kulturelle mykologische Untersuchung unter Verwendung eines Standardnährbodens und/oder Trägers mit einem oder mehreren vorgefertigten Nährböden (zum Beispiel Eintauchnährboden)
  • berechnungsfähig für die mykologische Untersuchung von Haut-, Schleimhaut- und Vaginalabstrichen oder Vaginalsekret
  • Grundsätzlich sind mit der GOP 32151 einfache kulturelle mykologische Untersuchungen berechnungsfähig, die nicht den Umfang der kulturellen Leistung nach GOP 32687 erreichen.

Alles auf einen Blick

Die korrekte Abrechnung mykologischer Untersuchungen nach den GOP 32687 und 32151 EBM erfordert somit eine eindeutige Zuordnung basierend auf dem eingesetzten Probematerial.

Während die GOP 32687 in der Regel für kulturelle mykologische Untersuchungen von Materialien wie zum Beispiel Urin, Punktaten oder Sputum vorgesehen ist, darf sie bei Haut-, Schleimhaut- und Vaginalmaterialien nicht verwendet werden. Für diese Materialien ist die GOP 32151 anzuwenden. Darüber hinaus sind die Bestimmungen des EBM maßgeblich. 

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