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Muster 10: Feld "Erstveranlasser" richtig ausfüllenSo funktioniert die Abrechnung reibungslos

Bei Laborüberweisungen kommt es auf Muster 10 immer wieder zu fehlerhaften Einträgen im Feld "Erstveranlasser". Erfahren Sie, wie Sie das Formular im Falle einer Weiterüberweisung richtig ausfüllen.

Das Feld "Erstveranlasser" auf Muster 10 darf ausschließlich von Ärztinnen und Ärzten ausgefüllt werden, die zwar mit den Laborleistungen beauftragt wurden, aber nicht alle angeforderten Laborparameter selbst erheben können. 

Trifft dieser spezielle Fall auf Sie zu, stellen Sie eine Weiterüberweisung (Muster 10) für ein anderes Labor aus und tragen im Feld "Erstveranlasser" die Betriebsstättennummer (BSNR) und die lebenslange Arztnummer (LANR) der Ärztin oder des Arztes ein, die oder der Sie ursprünglich mit der Untersuchung beauftragt hat. Der "Erstveranlasser" ist diejenige Person, die die ursprüngliche Anforderung stellt, wenn das beauftragte Labor die Leistung nicht selbst erbringen kann.

Beispiel

Ein Hausarzt überweist einen Patienten an eine Fachärztin für Urologie zur Mit- bzw. Weiterbehandlung.

Falsch

Die Fachärztin für Urologie veranlasst auf Muster 10 erforderliche Laborleistungen und trägt im Feld "Erstveranlasser" BSNR und LANR des Hausarztes ein. Das ist falsch. Die Urologin ist hier die erstveranlassende Ärztin.

Richtig

Die Fachärztin für Urologie veranlasst auf Muster 10 Laborleistungen. Der beauftragte Laborarzt kann nicht alle angeforderten Parameter selbst erheben und stellt für die fehlenden Leistungen einen weiteren Laborüberweisungsschein (Muster 10) für ein anderes Labor aus (Auftragsleistung). Im Feld "Erstveranlasser" trägt er BSNR und LANR der Fachärztin für Urologie ein. Das ist richtig. Die Urologin gilt auch hier als erstveranlassende Ärztin.

Das richtige Ausfüllen stellt sicher, dass die Abrechnung reibungslos verläuft und die Kosten dem richtigen Budget zugeordnet werden können.

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