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Mpox-Impfung: Zulassungserweiterung des Impfstoffs Imvanex®Schutzimpfungs-Richtlinie geändert

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Anlage 1 der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) angepasst, nachdem der Mpox-Impfstoff Imvanex® eine Zulassungserweiterung für Personen ab 12 Jahren (zuvor ab 18 Jahren) erhalten hat.

Mpox: Indikationsimpfung

Die Impfung ist indiziert für Personen mit erhöhtem Expositionsrisiko (zum Beispiel bei häufig wechselnden Sexualpartnern).

Mpox: berufliche Indikationsimpfung

Eine berufliche Indikation besteht bei Personen, die gezielte Tätigkeiten gemäß Biostoffverordnung mit Mpox-Viren (MPXV) ausüben (zum Beispiel in Forschungseinrichtungen oder Laboratorien).

Impfschemata

Der Mpox-Impfstoff soll mit einem Mindestabstand von 28 Tagen zweimal verabreicht werden. Eine einmalige Impfung ist ausreichend bei Personen, die früher bereits gegen Pocken geimpft wurden. Immundefizienten Personen (zum Beispiel HIV-Infizierte) hingegen wird eine zweimalige Impfung empfohlen, unabhängig davon, ob sie zu einem früheren Zeitpunkt bereits eine Pockenimpfung erhalten haben.

Vorgenommene Anpassungen in der SI-RL

Da bei der Auswahl der Impfstoffe die Fachinformation auch hinsichtlich der zugelassenen Altersgruppen beachtet werden muss, ist eine Altersangabe entfallen. Zudem sind von der Indikationsempfehlung nun alle Risikogruppen umfasst.

Imvanex®: Zulassung 

Der Impfstoff Imvanex® ist für Personen ab 12 Jahren zugelassen. Er wird zur aktiven Immunisierung gegen eine durch Pocken-, Affenpocken- sowie Vacciniaviren hervorgerufene Erkrankung angewandt.

Verordnung 

Für nach Anlage 1 der SI-RL anspruchsberechtigte GKV-Versicherte ist der Impfstoff über den Sprechstundenbedarf zu Lasten der AOK RLP/Saarland (Muster 16, Kostenträgerkennung 106 315 003 und Kennzeichnung der Felder 8 und 9) zu beziehen.

Der Beschluss ist seit dem 25. Oktober 2025 in Kraft.

Hinweis

Die postexpositionelle Impfung ist nicht Gegenstand der SI-RL.

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