Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Meningokokken-Impfung aus dem Epidemiologischen Bulletin Nummer 44/2025 in der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) umgesetzt.
Meningokokken der Serogruppe A, C, W, Y: neue Standardimpfung
Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 14 Jahren haben jetzt unabhängig von ihrem Impfstatus Anspruch auf eine Impfung gegen Meningokokken der Serogruppen A, C, W und Y. Die Impfung ist einmalig mit einem für diese Altersgruppe zugelassenen quadrivalenten Meningokokken-Konjugat-Impfstoff durchzuführen. Ein Nachholen der Impfung ist bis zu einem Alter von 24 Jahren möglich.
Dokumentations- bzw. Abrechnungsnummer
Anlage 2 (Dokumentationsschlüssel) der SI-RL ist um folgende Dokumentationsnummer (zugleich Abrechnungsnummer) erweitert:
- 89140 - Standardimpfung (Meningokokken-ACWY)
Die neue Impfung wird je nach Kassenart vergütet mit:
- 10,50 Euro (BKK, SVLFG)
- 10,74 Euro (EK, IKK) oder
- 11,06 Euro (AOK, Knappschaft)
Meningokokken der Serogruppe B: Grundimmunisierung von Säuglingen
Säuglinge im Alter von 2, 4, und 12 Monaten sollen weiterhin gegen Meningokokken der Serogruppe B geimpft werden. Versäumte Impfungen dürfen hier bis zu einem Alter von 4 Jahren nachgeholt werden.
Meningokokken der Serogruppe C: Grundimmunisierung gestrichen
Die bisherige Grundimmunisierung von Säuglingen im Alter von 12 Monaten gegen Meningokokken C ist nicht länger Bestandteil der SI-RL und somit keine Kassenleistung. Die bisherige Dokumentationsziffer 89114 in Anlage 2 der SI-RL ist gestrichen.
Verordnung
Für nach Anlage 1 der SI-RL anspruchsberechtigte GKV-Versicherte ist der Impfstoff über den Sprechstundenbedarf zu Lasten der AOK RLP/Saarland (Muster 16: Kostenträgerkennung 106 315 003 und Kennzeichnung der Felder 8 und 9) zu beziehen.
Der Beschluss ist seit dem 18. Februar 2026 in Kraft.