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Meningokokken-Impfung für Kinder und JugendlicheNeue Empfehlung der STIKO

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat am 30. Oktober 2025 eine neue Empfehlung zur Impfung gegen Meningokokken A,C,W,Y für Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 12 bis 14 Jahren veröffentlicht.

Verordnung derzeit nicht über den Sprechstundenbedarf

Eine Sprechstundenbedarf-Verordnung ist erst möglich, wenn die STIKO-Empfehlung in die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) aufgenommen wurde und eine entsprechende Vergütungsregelung zwischen KV RLP und den Krankenkassen besteht.

Aktuelle Handlungsempfehlung

Die aktuelle SI-RL behält bis zu einer möglichen Änderung ihre Gültigkeit. Das bedeutet, dass Impfungen zur Grundimmunisierung gegen Meningokokken C im Alter von 12 Monaten weiterhin durchgeführt und abgerechnet werden können.

Aufgrund von eventuellen Änderungen empfehlen wir, Neubestellungen von Meningokokken-C-Impfstoffen vorerst nur in bedarfsgerechter Menge vorzunehmen.

Rechtlicher Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) prüft die STIKO-Empfehlung im Rahmen seiner Zuständigkeit und muss spätestens zwei Monate nach deren Veröffentlichung eine Entscheidung zur Umsetzung treffen. Die Frist von zwei Monaten beginnt mit der Veröffentlichung der wissenschaftlichen Begründung der STIKO im Epidemiologischen Bulletin.

Auf Basis dieser Empfehlungen legt der G-BA die Einzelheiten zur Leistungspflicht der GKV in den SI-RL fest und kann mit besonderer Begründung hierbei vom entsprechenden Vorschlag abweichen. Daraufhin sind die beschlossenen Änderungen dem Bundesministerium für Gesundheit vorzulegen. Dieses kann die Inhalte innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen beanstanden. Nach der sogenannten Nicht-Beanstandung erfolgt die Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Erst damit treten die geänderte Schutzimpfungs-Richtlinie und die angepasste GKV-Leistung rechtsverbindlich in Kraft.

Neuigkeiten

Sobald die STIKO-Empfehlung in die Schutzimpfungs-Richtlinie aufgenommen und eine Vergütung für die Meningokokken A, C, W und Y-Standardimpfung mit den Krankenkassenverbänden vereinbart ist, informiert die KV RLP alle Mitglieder.

Kontakt

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