Auch im Jahr 2026 werden zusätzliche voll geförderte Weiterbildungsstellen in der ambulanten Kinder- und Jugendmedizin geschaffen. Die Landesregierung hat der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) eine weitere finanzielle Zuwendung in Höhe von 174.000 Euro bewilligt, sodass auch nach Ausschöpfung der bundesgesetzlich kontingentierten Förderstellen weitere Praxen die volle Förderung erhalten können, welche Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte im Rahmen der Weiterbildung beschäftigen und qualifizieren.
“Viele junge Medizinerinnen und Mediziner wünschen sich nach abgeschlossenem Studium, in die Kinder- und Jugendmedizin einzusteigen”, so Gesundheitsminister Clemens Hoch. “Auch für die ambulante Versorgung brauchen wir den Nachwuchs dringend. Wir wollen daher junge Ärztinnen und Ärzte für die ambulante Kinder- und Jugendmedizin gewinnen und einen Anreiz für die bereits Niedergelassenen setzen, sich in der Weiterbildung junger Medizinerinnen und Mediziner zu engagieren.”
Die Weiterbildung in der Kinder- und Jugendmedizin im Anschluss an das Studium dauert fünf Jahre und ist die Voraussetzung dafür, als Fachärztin oder Facharzt tätig werden zu können. Die Weiterbildungsordnung für diesen Fachbereich lässt neben obligatorischen stationären auch umfangreiche ambulante Weiterbildungsabschnitte zu. Die bundesgesetzlich geregelte Weiterbildungsförderung für Fachärztinnen und Fachärzte – zu denen auch die Kinder- und Jugendmedizin zählt – ist bundesweit auf 2.000 Stellen begrenzt. Der Anteil für Rheinland-Pfalz wurde bereits im Laufe des Jahres 2023 ausgeschöpft.
Gleichzeitig steigt in der Kinder- und Jugendmedizin die Nachfrage nach Förderstellen weiter. Deshalb übernimmt das Land bereits seit Herbst 2024 für jährlich bis zu fünf Jahresvollzeitstellen die Hälfte der Zuschüsse (jeweils 2.900 von insgesamt 5.800 Euro monatlich) und kompensiert damit den Anteil, der in der gesetzlichen Förderung von den Krankenkassen getragen würde. Die andere Hälfte trägt die KV RLP. Dieses Fördermodell kann nun auch 2026 fortgesetzt werden, sobald die bundesgesetzliche Förderung ausgeschöpft ist.
“Diese ergänzende Förderung ermöglichen wir nun auch für das Jahr 2026, damit Kinderarztpraxen Planungssicherheit haben und in die Zukunft unserer Versorgung investieren können”, so Gesundheitsminister Hoch. “Wir freuen uns, dass wir damit ein Zeichen für die ambulante Weiterbildung in der Kinder- und Jugendmedizin setzen können. Sie ist eine Chance für die Praxen, gerade auf dem Land, ihre eigene Nachfolge selbst mit aufzubauen. Unser Ziel ist, dass die jungen Ärztinnen und Ärzte in ihrer ambulanten Weiterbildungszeit wertvolle Erfahrungen sammeln und dass wir sie so für eine spätere Tätigkeit in den Praxen begeistern können. Mehr ambulante Weiterbildung ist zudem auch eine Chance, dass sich mehr junge Medizinerinnen und Mediziner ihren Traum erfüllen können, Kinderärztin oder Kinderarzt zu werden. Ich möchte die Interessierten auch ausdrücklich ermutigen, schon gleich zu Beginn der Weiterbildung einen Abschnitt im ambulanten Bereich zu wählen.”
“Für uns ist die Förderung des ärztlichen Nachwuchses ein Schlüsselinstrument, um offene Stellen in der ambulanten Versorgung nachzubesetzen – insbesondere im ländlichen Raum. Daher freuen wir uns, dass die Landesregierung die zusätzliche Förderung für Fachärztinnen und Fachärzte der Kinder- und Jugendmedizin auch 2026 fortführt. Diese Unterstützung ist wichtig, um den Nachwuchs in die Praxen zu bringen, wo er gebraucht wird. Der demografische Wandel wird die Lage zukünftig weiter verschärfen. Deshalb haben wir vor knapp drei Jahren gemeinsam mit der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz die Kampagne ‘Ärztliche Weiterbildung – Ihre Chance. Mit uns in RLP.’ gestartet”, betont Dr. Andreas Bartels, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KV RLP.
Vor diesem Hintergrund erachten es die Landesregierung und die KV RLP als dringend erforderlich, dass der Bund zeitnah die Vereinbarung im dortigen Koalitionsvertrag umsetzt, die Weiterbildungsstellen für die ambulante Kinder- und Jugendmedizin auszubauen.
Für die Landesregierung hat die kinderärztliche Versorgung eine besondere Priorität und sie fördert sie auch mit weiteren Maßnahmen: So wurden in dieser Legislaturperiode die Kinderarztpraxen mit in die Landesförderung hausärztliche Versorgung aufgenommen, mit der in vielen Förderregionen Niederlassungen, Anstellungen und Zweigpraxen unterstützt werden. Außerdem hat das Land mit der neu eingeführten Landkinderarzt-Quote einen Teil der Medizinstudienplätze für diejenigen reserviert, die dann im Anschluss eine kinder- und jugendmedizinische Weiterbildung machen und im ländlichen Raum tätig werden wollen.
Kinder- und Jugendärztliche Praxen können auch von anderen Maßnahmen des übergeordneten Masterplans zur Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung profitieren, in dem das Land, die KV RLP und andere Partnerorganisationen im Gesundheitswesen ihre Förderansätze eng untereinander abstimmen. Zu nennen sind hier zum Beispiel Wiedereinstiegskurse für Ärztinnen und Ärzte, Angebote zur Gewinnung von Ärztinnen und Ärzten mit Drittstaaten-Abschluss und das Praxislotsen-System der KV RLP, mit dem frisch zugelassene und angestellte Ärztinnen und Ärzte zwei Jahre lang intensiv begleitet und unterstützt werden. Mehr zum Masterplan auf www.hausarzt.rlp.de.
Gemeinsame Pressemitteilung des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz und der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz