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KV RLP kritisiert Pläne der BundesregierungKrankschreibung ab dem ersten Tag und Wegfall der Telefon-AU

Die KV RLP lehnt die Pläne der Bundesregierung ab, die telefonische Krankschreibung abzuschaffen und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bereits ab dem ersten Krankheitstag verpflichtend vorzulegen. Statt zusätzliche Bürokratie und vermeidbare Arztkontakte zu schaffen, fordert die KV RLP, die Krankschreibungsregelungen grundlegend zu reformieren – etwa durch die Einführung eines Karenztags ohne Lohnfortzahlung.

“Die Bundesregierung sendet mit diesen Plänen das völlig falsche Signal. Eine verpflichtende Krankschreibung ab dem ersten Krankheitstag führt zwangsläufig zu mehr Praxisbesuchen – unabhängig davon, ob diese medizinisch notwendig sind oder nicht. Das bedeutet vollere Wartezimmer, mehr Bürokratie, eine höhere Infektionsgefahr und weniger Zeit für jene Patientinnen und Patienten, die tatsächlich ärztliche Behandlung benötigen. Wer die ambulante Versorgung stärken will, darf die Praxen nicht zusätzlich mit vermeidbaren Aufgaben belasten”, warnt der stellvertretende Vorsitzende der KV RLP, Dr. Andreas Bartels.

Arztzeit sinnvoll einsetzen statt Bürokratie ausbauen

Nach Auffassung der KV RLP braucht es Lösungen, die die knappen Ressourcen im Gesundheitswesen effizient nutzen. Als Vorbild nennt sie zum Beispiel Schweden, wo seit Jahren ein unbezahlter erster Krankheitstag gilt.

“Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels und der angespannten Finanzlage im Gesundheitswesen braucht es den Mut zu strukturellen Reformen. Die Bundesregierung geht jedoch den entgegengesetzten Weg: Sie schafft neue Bürokratie und zusätzliche Arztkontakte, obwohl die Praxen schon heute an ihrer Belastungsgrenze arbeiten. Arztzeit ist ein knappes Gut und muss dort eingesetzt werden, wo sie medizinisch erforderlich ist”, erklärt der Vorstandsvorsitzende der KV RLP, San.-Rat Dr. Peter Heinz.

Zugleich kritisiert Heinz die widersprüchliche Gesundheitspolitik der Bundesregierung: “Einerseits werden mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz die finanziellen Spielräume der Praxen weiter eingeschränkt, andererseits sollen sie zusätzliche Aufgaben übernehmen. Mehr Leistungen bei gleichzeitig geringeren finanziellen Möglichkeiten – diese Rechnung geht nicht auf.”

Telefonische Krankschreibung hat sich bewährt

Auch die geplante Abschaffung der telefonischen Krankschreibung stößt bei der KV RLP auf deutliche Kritik. “Die Telefon-AU hat sich in der ambulanten Versorgung als praxistaugliches und sicheres Instrument etabliert. Gerade bei bekannten Patientinnen und Patienten mit leichten, unkomplizierten Erkrankungen verhindert sie unnötige Praxisbesuche. Sie entlastet die Praxisteams, reduziert Infektionsrisiken und schafft Kapazitäten für Menschen mit akutem Behandlungsbedarf. Ein funktionierendes Instrument ohne Not abzuschaffen, ist weder medizinisch sinnvoll noch gesundheitspolitisch nachvollziehbar”, so Bartels.

Die KV RLP appelliert an die Bundesregierung, die geplanten Änderungen zu überdenken und stattdessen Maßnahmen auf den Weg zu bringen, die die ambulante Versorgung tatsächlich stärken, bürokratische Belastungen abbauen und die vorhandenen personellen Ressourcen zielgerichtet einsetzen.

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