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KV RLP für Karenztag bei Reform der KrankschreibungMehr Zeit für Patientinnen und Patienten durch längere Fristen und Einführung eines unbezahlten Krankheitstags

In der Debatte um eine Neuregelung der Krankschreibungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind die aktuellen Vorschläge nach Ansicht der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) nicht ausreichend. Um die ausufernde Bürokratie in den Praxen abzubauen, mehr Arztzeit für die Behandlung der Patientinnen und Patienten zu haben und die ambulanten Versorgungsstrukturen zu entlasten, plädiert die KV RLP für die Verknüpfung einer Reform der Krankschreibung mit der Einführung eines Karenztages in Deutschland.

“Es ist der richtige Ansatz, die gesetzlichen Vorgaben bei der Krankschreibung zu lockern, um die massive Belastung und den unverhältnismäßig hohen bürokratischen Aufwand in den Praxen zu reduzieren, der viele Ärztinnen und Ärzte vor einer Niederlassung abschreckt”, sagt Dr. Andreas Bartels, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KV RLP. “Aber wenn wir ernsthaft eine Entlastung in den Praxen und Einsparungen in unserem Gesundheitssystem erreichen wollen, reicht das nicht aus. Eine neue Regelung der Krankschreibung ist nur dann wirksam, wenn sie mit der Einführung eines Karenztages verknüpft wird.”

Verschiedene europäische Länder wie beispielweise Schweden haben bereits vor vielen Jahren den unbezahlten ersten Krankheitstag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingeführt. “Mit Blick auf die personellen und finanziellen Herausforderungen im Gesundheitssystem müssen wir uns die Erfahrungen anderer Länder anschauen und uns ernsthaft damit befassen, auch wenn sich das viele nicht trauen. Wir brauchen Reformen, keine Reförmchen”, sagt Dr. Bartels. “Es muss dringend etwas geschehen, um unnötige Patientenkontakte und Abläufe zu reduzieren. Die Arztzeit ist begrenzt und sie sollte möglichst effektiv dafür eingesetzt werden, Patienten zu behandeln, nicht zu verwalten.”

Mit Blick auf die Krankschreibung unterstützt die KV RLP den Ansatz der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), eine verpflichtende Regelung ab dem vierten oder fünften Tag einzuführen. Den jüngsten Vorschlag des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministers Clemens Hoch, die Frist sogar auf 20 Tage auszuweiten, hält sie dagegen nicht für zielführend. “Solche Vorschläge senden in der aktuellen wirtschaftlichen Lage eine völlig falsche Botschaft. Darüber hinaus erhöhen sie die Gefahr, dass sie von Einzelnen missbraucht werden und zu einer Belastung der Arbeitgeberseite führen”, sagt Dr. Bartels.

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