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KBV und KVen ermitteln Auswirkungen des geplanten GKV-SpargesetzesEinnahmenorientiertes Leistungsangebot erforderlich

Rund 2,7 Milliarden Euro weniger steht für die ambulante Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patientinnen und Patienten zu Verfügung, wenn das geplante GKV-Spargesetz umgesetzt wird. Der Gesetzesentwurf sieht die Deckelung aller Untersuchungen und Behandlungen vor. Das betrifft auch bisher extrabudgetär vergütete Leistungen wie ambulante Operationen oder Früherkennungsuntersuchungen.

Einnahmenorientierte Ausgabenpolitik erfordert einnahmenorientiertes Leistungsangebot

Die einnahmenorientierte Ausgabenpolitik, die die Bundesregierung mit dem geplanten GKV-Spargesetz verfolgt, stellt Praxen vor existenzielle Probleme. Kommt das Gesetz, müssen Praxen ihr Leistungsangebot einnahmenorientiert anpassen, um wirtschaftlich überleben zu können.

Gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Berechnungen zur Fallzahlentwicklung der unterschiedlichen Fachgruppen erstellt: Im kommenden Jahr wären demnach insgesamt rund 46 Millionen Behandlungsfälle nicht finanziert. Würden Praxen ihre Sprechzeiten auf die gesetzlich festgelegte Mindestvorgabe von 25 Wochenstunden reduzieren, fielen etwa 169 Millionen Behandlungsfälle weg.

Auch Praxen in Rheinland-Pfalz stark betroffen

Die geplanten Kürzungen würden sich auch in Rheinland-Pfalz auf alle ärztlichen und psychotherapeutischen Fachgruppen auswirken: Im Bereich der Allgemeinmedizin zum Beispiel wären von durchschnittlich 1.064 Fällen pro Quartal nur etwa 963 finanziert, was einer Vergütung von nur 90 Prozent der behandelten Fälle entspricht.

Noch härter träfe es Pneumologinnen und Pneumologen – nur 76 Prozent der behandelten Fälle würden ihnen vergütet – oder Kardiologinnen und Kardiologen, die eine Vergütung von nur 77 Prozent der behandelten Fälle zu erwarten hätten. Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bekämen nur rund 92 Prozent ihrer behandelten Fälle bezahlt.

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