Vor kurzem hat der Bundestag das Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung beschlossen. Der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die Kassenärztlichen Vereinigungen und die ärztlichen Berufsverbände haben wiederholt darauf hingewiesen, dass mit dem Gesetz den Apothekern zahlreiche originär ärztliche Aufgaben übertragen werden, obwohl sie dafür nicht qualifiziert sind.
Das gesamte Gesetzeswerk führt zum genauen Gegenteil von evidenzbasierter Medizin, wirtschaftlichem Handeln und der Vermeidung von Doppelstrukturen. Alle Hinweise sind von der Politik ignoriert worden. Die Konsequenzen sind gravierend und bescheren den Praxen einen erheblichen Mehraufwand, den sie weder verursacht noch zu verantworten haben.
Deutliche Worte kommen dazu von den KBV-Vorständen Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner: “Deprofessionalisierung, eine ungesteuerte Leistungsausweitung, zusätzliche Kosten, eine zunehmende Verunsicherung der Patienten und damit verbunden ein zusätzlicher Beratungs- und Abklärungsbedarf in den Praxen sind die heftigen Folgewirkungen dieses Gesetzes. Doch an dieser Stelle muss klar gesagt werden: Wenn Politik will, dass sich Patienten in Apotheken auf das Abenteuer einer Blutentnahme einlassen oder sich anlasslos testen lassen sollen, dann muss als Konsequenz auch gelten: Bei Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Apotheker oder Ihre Apothekerin.”
Gemeinsame Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Kassenärztlichen Vereinigungen / red