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Impfung gegen ChikungunyaIn Schutzimpfungs-Richtlinie neu aufgenommen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die STIKO-Empfehlung zur Impfung gegen Chikungunya in Anlage 1 der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) übernommen. Eine Impfung gegen Chikungunya ist demnach beruflich sowie reisebedingt wie folgt indiziert:

Berufliche Indikationsimpfung

Personen, die beispielsweise in Forschungseinrichtungen oder Laboratorien tätig sind und gezielte Tätigkeiten gemäß Biostoffverordnung mit Chikungunya-Viren ausüben, haben einen Anspruch auf die Chikungunya-Impfung. Bei der Auswahl des Impfstoffes ist die Zulassung in den entsprechenden Altersgruppen unbedingt zu beachten.

Reiseindikationsimpfung

GKV-Versicherte haben nur dann einen Anspruch auf Reiseimpfungen nach Anlage 1 der SI-RL, wenn der Auslandsaufenthalt beruflich oder ausbildungsbedingt erfolgt (SI-RL § 11 Absatz 3). Mitreisende Kinder, deren Angehörige zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen geimpft werden dürfen, sind ebenfalls anspruchsberechtigt. Impfungen für Privatreisen sind keine Kassenleistung. Demnach können Personen ab dem Alter von zwölf Jahren zu Lasten der GKV gegen Chikungunya geimpft werden, wenn sie beruflich

  • in ein Gebiet reisen, für das ein aktuelles Chikungunya-Ausbruchsgeschehen bekannt ist oder
  • einen länger als 4 Wochen andauernden Aufenthalt oder wiederholte Kurzzeitaufenthalte in Chikungunya Endemiegebieten planen und bei denen ein erhöhtes Risiko für eine Chronifizierung oder einen schweren Verlauf der Erkrankung aufgrund ihres Alters (zum Beispiel über 60 Jahre) oder infolge schwerer Ausprägungen von internistischen Grunderkrankungen besteht. Dies sind zum Beispiel: chronische Erkrankungen der Atmungsorgane, chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen sowie Diabetes mellitus

Impfschemata und Impfstoffe

Die Impfung erfolgt einmalig mit dem attenuierten Lebendimpfstoff (Ixchiq®) oder dem Totimpfstoff (Vimkunya®). Eine Auffrischimpfung ist derzeit nicht vorgesehen.

Wichtig

Für Personen ab dem Alter von 60 Jahren soll zur Impfung nur der Totimpfstoff verwendet werden.

Dokumentation/Abrechnung/Vergütung

Anlage 2 (Dokumentationsschlüssel) der SI-RL wird um die Dokumentations-Nummer 89139 Y ergänzt. Diese gilt gleichzeitig als Abrechnungsnummer gegenüber der KV RLP. Die Vergütung für die neue Impfung liegt derzeit je nach Kassenart zwischen 9,98 Euro und 10,52 Euro.

Verordnung 

Für nach Anlage 1 der SI-RL anspruchsberechtigte GKV-Versicherte ist der Impfstoff über den Sprechstundenbedarf zu Lasten der AOK RLP/Saarland (Muster 16: Kostenträgerkennung 106 315 003 und Kennzeichnung der Felder 8 und 9) zu beziehen.

Der Beschluss ist seit dem 25. Oktober 2025 in Kraft.

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