Die Vertreterversammlung der KV RLP hat am 11. März 2026 mehrere Änderungen des Honorarverteilungsmaßstabs (HVM) beschlossen, die ab dem 2. Quartal 2026 in Kraft treten. Mit diesen Anpassungen werden Mindestpunktwerte dynamisiert, geänderte KBV Vorgaben umgesetzt und redaktionelle Korrekturen vorgenommen. Nachfolgend erhalten Sie eine zusammenfassende Darstellung der Änderungen.
HVM: Änderungen zum 1. April 2026Alles Wichtige in der Übersicht
1. Dynamisierung der Mindestpunktwerte
Um sicherzustellen, dass Mindestpunktwerte der jährlichen Entwicklung des Orientierungswertes künftig automatisch folgen, werden bisher feste Cent Beträge durch prozentuale Anteile am Orientierungswert ersetzt. Dadurch entfällt die Notwendigkeit, den HVM jährlich anzupassen, wenn sich der Orientierungswert verändert.
Betroffen sind folgende Bereiche
Mindestpunktwert …
- innerhalb des Budgets (Ziffer 6.3 Anlage 1 HVM):
bisher 7 Cent, künftig 70 Prozent des Orientierungswerts - oberhalb des Budgets (Ziffer 6.4 Anlage 1 HVM):
bisher 1,5 Cent, künftig 15 Prozent des Orientierungswerts - im Honorarfonds Psychotherapie (Ziffer 2.5 Anlage 1 HVM):
bisher 5 Cent, künftig 50 Prozent des Orientierungswerts - im Honorarfonds für Ermächtigte:
bisher 7 Cent, künftig 70 Prozent des Orientierungswerts
Die Honorarfonds dieser Fachgruppen setzen sich aus privilegierten Vorwegleistungen ohne individuelle Mengenbegrenzung sowie aus budgetierten Leistungen zusammen:
- Anästheosiologen
- Augenärzte
- Gynäkologen
- HNO-Ärzte
- Urologen
- Chirurgen und Orthopäden
Der Mindestpunktwert für die budgetierten Leistungen soll sicherstellen, dass die Privilegierung der Vorwegleistungen bei einer Mengenentwicklung nicht dazu führt, dass die Vergütung der budgetierten Leistungen unverhältnismäßig absinkt.
Durch die bislang starre Festlegung des Mindestpunktwerts hatte sich die Vergütung der budgetierten Leistungen zunehmend von den dynamisch an den Orientierungswert gekoppelten Vorwegleistungen entfernt, sodass insbesondere in Fachgruppen mit hohem Anteil an Vorwegleistungen in einzelnen Quartalen eine immer größere Schere zwischen beiden Leistungsbereichen entstanden ist.
Die Dynamisierung der Mindestpunktwerte stellt sicher, dass die Vergütung der budgetierten Leistungen und der Vorwegleistungen künftig im politisch gewollten Verhältnis bleibt und nicht weiter auseinanderdriftet.
2. Umsetzung geänderter KBV-Vorgaben
Die KBV hat ihre Begrifflichkeiten und Strukturvorgaben zuletzt überarbeitet. Um eine konsistente Umsetzung sicherzustellen, wurden die entsprechenden Passagen im HVM sprachlich präzisiert und strukturell neu geordnet.
Wesentliche Klarstellungen
- Die entbudgetierten Leistungsbereiche der Hausarzt MGV und Kinderarzt MGV sind Vorwegabzüge innerhalb des Grundbetrags Hausärzte und keine eigenständigen Grundbeträge.
- Die Grundbeträge der Pauschale zur Förderung der fachärztlichen Grundversorgung (PFG) und genetisches Labor sind Grundbeträge innerhalb des fachärztlichen Grundbetrags.
Die Struktur der Grundbeträge in Anlage 1 HVM wurde entsprechend neu gefasst
2.3 Grundbetrag Hausärzte
- 2.3.1 Vorwegabzug Hausarzt mGV
- 2.3.2 Vorwegabzug Kinderarzt mGV
- 2.3.3 Aufteilung des verbleibenden Grundbetrags Hausärzte
2.4 Grundbetrag Fachärzte
- 2.4.1 Grundbetrag genetisches Labor
- 2.4.2 Grundbetrag PFG
- 2.4.3 Aufteilung des verbleibenden Grundbetrags Fachärzte
Damit wird die Struktur der verbindlichen KBV Vorgaben vollständig abgebildet und die Konsistenz zwischen Bundesvorgaben und HVM wiederhergestellt.
3. Redaktionelle Anpassungen
Fehlerhaft gesetzte Satz- und Aufzählungszeichen wurden korrigiert. Diese Änderungen betreffen ausschließlich die formale Darstellung und haben keinen Einfluss auf den Inhalt des HVM.