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Honorar 2026: mehr Geld für PraxenKV RLP einigt sich mit Krankenkassen

Am 19. November stellte der Vorstand der KV RLP die Ergebnisse der Honorarverhandlungen für 2026 vor und zeigte sich zufrieden mit den Eckpunkten: Die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (mGV) steigt um rund 2,54 Prozent – ein Plus von rund 38 Millionen Euro. Die Förderung der Strukturen des Notdienstes durch die Krankenkassen wird auf gleichem Niveau wie in diesem Jahr fortgeführt und die Finanzmittel für förderungswürdige Leistungen werden um 300.000 Euro auf 5,75 Millionen Euro aufgestockt.

“Trotz schwieriger Rahmenbedingungen konnten wir mit den Krankenkassen dieses regionale Ergebnis für unsere Mitglieder erzielen und damit frühzeitig Klarheit für 2026 schaffen. Besonders wichtig war uns die Förderung des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes, um unseren gesetzlichen Auftrag erfüllen zu können, sowie die förderungswürdigen Leistungen, um den Versorgungsrealitäten zumindest finanziell gerecht zu werden”, erklärt Dr. Andreas Bartels, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KV RLP.

Das sind die Eckpunkte für die Honorarvereinbarung im Detail

  • Der regionale Punktwert steigt um 2,8 Prozent auf 12,7404 Cent.
  • Aufgrund der rückläufigen Entwicklung der demografie- und diagnosebezogenen Veränderungsraten bei der Morbiditätsstruktur der Versicherten in Rheinland-Pfalz wird die mGV um 0,27905 Prozent abgesenkt.
  • Zusätzlich wird die mGV um 0,0139 Prozent gesteigert, um den Kassenwechslereffekt auszugleichen.
  • Bisher extrabudgetär vereinbarte Leistungen werden bis auf wenige Ausnahmen weiterhin als Einzelleistungen vergütet.
  • Beschlüsse des Bewertungsausschusses für 2026 werden beschlusskonform umgesetzt. Damit werden neue Leistungen grundsätzlich auch extrabudgetär vergütet.
  • Zur Stärkung der Strukturen des Notdienstes stellen die Krankenkassen wie bereits 2025 7,5 Millionen Euro zur Verfügung.
  • Für förderungswürdige Leistungen werden 5,25 Millionen Euro bereitgestellt – 300.000 Euro mehr als in 2025. Die mit den Krankenkassenverbänden getroffenen Regelungen zu den förderungswürdigen Leistungen gelten auch für die Sonstigen Kostenträger.

Diese förderungswürdigen Leistungen werden weitergeführt

  • Besuche von nichtärztlichen Praxisassistentinnen bzw. Praxisassistenten (GOP 03062 und 03063 EBM): 800.000 Euro pro Jahr
  • Polysomnographie (GOP 30901 EBM): 500.000 Euro pro Jahr
  • Besuche von Patientinnen und Patienten durch qualifiziertes nichtärztliches Personal (GOP 38100 und 38105 EBM): 500.000 Euro pro Jahr
  • Grundpauschale Rheumatologie (GOP 13690 bis 13692 EBM): 500.000 Euro pro Jahr
  • Wechsel oder Legen eines Katheters in Verbindung mit einem Besuch: 500.000 Euro pro Jahr
  • Leistungen von onkologisch qualifizierten Ärztinnen und Ärzten, welche an der Onkologie-Vereinbarung auf Bundesebene teilnehmen (GOP 01510 – 01512, 02110, 02111, 13500 – 13502, 08345 und 26315 EBM) im Zusammenhang mit einer onkologischen Grunderkrankung: 1.150.000 Euro pro Jahr.

Diese förderungswürdigen Leistungen werden aufgestockt

  • Leistungen der Schmerztherapie sowohl von fachärztlich als auch von hausärztlich tätigen Schmerztherapeutinnen und Schmerztherapeuten (GOP 30700 EBM): 600.000 Euro pro Jahr (vorher 500.000)
  • Besuche oder Mitbesuche in Pflegeheimen mit einem Kooperationsvertrag (GOP 37102, 37100 und 37105 EBM): 700.000 Euro pro Jahr (vorher 500.000)

Weitere Ergebnisse

  • Die Vergütung für Wegepauschalen wird um zwei Prozent angehoben.
  • Die Vergütung für Schutzimpfungen wird um 5,17 Prozent erhöht.

Die Eckpunkte für die Honorarvereinbarung 2026 stehen damit fest. Die KV RLP wird die Details mit den Krankenkassenverbänden zeitnah regeln und in der Honorarvereinbarung 2026 veröffentlichen.

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