Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat nach einem Hinweis des Vereins Mensch und Myotonie die Aufnahme der Erkrankung “Periodische Lähmung” (G72.3) in Anlage 2 (Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf) der Heilmittel-Richtlinie geprüft und ergänzt.
Langfristig angeleitete Unterstützung durch Physio-/Ergotherapie sinnvoll
Physio- und Ergotherapie sollen bei der Erkrankung “Periodische Lähmung” dazu beitragen die Muskelkraft und -funktion zu erhalten. Zudem sollen hierdurch chronische Muskel- und Gelenkschäden vermieden und die Funktionsfähigkeit bei den Aktivitäten des täglichen Lebens erhalten werden.
Diagnoseliste um G72.3 erweitert
Da ein langfristiger Heilmittelbedarf gerechtfertigt ist, hat der Gemeinsame Bundesausschuss die Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie (HM-RL) folgendermaßen ergänzt:
ICD-10-Code | ICD-10-Klartext
G72.3: Periodische Lähmung
Somit werden Heilmittelverordnungen der Diagnosegruppen
- PN: Periphere Nervenläsionen Muskelerkrankungen
- AT: Störung der Atmung
- EN3: Periphere Nervenläsionen/Muskelerkrankungen
- SB3: System- und Autoimmunerkrankungen mit Bindegewebe-, Muskel- und Gefäßbeteiligung (mit motorisch-funktionellen/ sensomotorisch-perzeptiven Schädigungen)
mit entsprechender ICD-10-Kodierung bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen entlastend berücksichtigt.
Der Beschluss zur Heilmittel-Richtlinie tritt am 1. Juli 2025 in Kraft.