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Heilmittel-Richtlinie: langfristiger HeilmittelbedarfAb 1. Juli 2025 Diagnoseliste um "Periodische Lähmung" ergänzt

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat nach einem Hinweis des Vereins Mensch und Myotonie die Aufnahme der Erkrankung “Periodische Lähmung” (G72.3) in Anlage 2 (Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf) der Heilmittel-Richtlinie geprüft und ergänzt.

Langfristig angeleitete Unterstützung durch Physio-/Ergotherapie sinnvoll

Physio- und Ergotherapie sollen bei der Erkrankung “Periodische Lähmung” dazu beitragen die Muskelkraft und -funktion zu erhalten. Zudem sollen hierdurch chronische Muskel- und Gelenkschäden vermieden und die Funktionsfähigkeit bei den Aktivitäten des täglichen Lebens erhalten werden.

Diagnoseliste um G72.3 erweitert

Da ein langfristiger Heilmittelbedarf gerechtfertigt ist, hat der Gemeinsame Bundesausschuss die Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie (HM-RL) folgendermaßen ergänzt:

ICD-10-Code | ICD-10-Klartext

G72.3: Periodische Lähmung

Somit werden Heilmittelverordnungen der Diagnosegruppen

  • PN: Periphere Nervenläsionen Muskelerkrankungen
  • AT: Störung der Atmung
  • EN3: Periphere Nervenläsionen/Muskelerkrankungen
  • SB3: System- und Autoimmunerkrankungen mit Bindegewebe-, Muskel- und Gefäßbeteiligung (mit motorisch-funktionellen/ sensomotorisch-perzeptiven Schädigungen)

mit entsprechender ICD-10-Kodierung bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen entlastend berücksichtigt.

Der Beschluss zur Heilmittel-Richtlinie tritt am 1. Juli 2025 in Kraft.

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