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Grippeschutzimpfung: weitere IndikationsempfehlungenSchutzimpfungs-Richtlinie ergänzt

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat den anspruchsberechtigten Personenkreis für Impfungen gegen Influenza erweitert und somit die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) in Anlage 1 der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) umgesetzt.

Indikationsimpfung

Nun können auch gesetzlich Versicherte geimpft werden, die im privaten Umfeld häufigen, regelmäßigen und direkten Kontakt zu Tieren haben, beispielsweise zu Schweinen, Geflügel, Wildvögeln (frei und gehalten) und Robben.

Berufliche Indikationsimpfung

Dies gilt ebenso für Personen (einschließlich Auszubildenden, Praktikantinnen und Praktikanten, Studierenden und ehrenamtlich Tätigen), die durch ihre berufliche Tätigkeit häufigen, regelmäßigen und direkten Kontakt zu den oben aufgeführten Tieren haben. Das ist zum Beispiel in folgenden Bereichen der Fall:

  • Nutztierhaltungen,
  • Zoos/Tierparks,
  • Tierheimen oder Auffangstationen,
  • Tierarztpraxen oder
  • Schlachthöfen.

Verordnung

Für nach Anlage 1 der SI-RL anspruchsberechtigte GKV-Versicherte ist der Impfstoff über den Sprechstundenbedarf zu Lasten der AOK RLP/Saarland (Muster 16: Kostenträgerkennung 106 315 003 und Kennzeichnung der Felder 8 und 9) zu beziehen.

Hintergrund

Die Anpassung erfolgt aufgrund der weltweit starken Ausbreitung von hochpathogenen H5Nx-Viren unter Geflügel, Wasservögeln und anderen Wildvögeln, sowie vermehrte Nachweise von H5Nx in diversen Säugetierklassen.

Der Beschluss ist seit dem 15. Oktober 2025 in Kraft getreten.

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