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Grippeschutzimpfung: Saison 2026/2027Impfstoffbedarf regresssicher vorbestellen

Die KV RLP hat wie in den Vorjahren mit den Krankenkassenverbänden Sonderregelungen verhandelt: So verzichten die Krankenkassen in der Regel auf Regresse, wenn die Praxen die Gesamt-Bestellmenge für die Saison 2026/2027 zunächst auf 95 Prozent der in der Vorjahressaison verimpften Menge (= abgerechnete GOPen) begrenzen.

Durch Vorbestellungen oberhalb der 95-Prozent-Grenze oder zu hohe Nachbestellungen können Regressforderungen durch die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland im Namen der Gemeinschaft der Kostenträger entstehen, wenn die Impfstoffe nicht vollständig aufgebraucht werden.

Verordnung

Die Verordnung von Grippeimpfstoffen sollte grundsätzlich generisch – also nicht produktbezogen – erfolgen (kein Aut-idem-Kreuz setzen). Somit sind Apotheken in der Lage, insbesondere bei (kurzfristigen) Versorgungsengpässen, auf andere verfügbare Grippeimpfstoffe auszuweichen.

Indikation

Die Indikation für eine Grippe-Schutzimpfung zulasten der GKV richtet sich nach den Angaben der Schutzimpfungs-Richtlinie. Zur Impfung sieht diese die Verwendung von inaktivierten Influenzaimpfstoffen mit aktueller von der WHO empfohlener Antigenkombination vor. 

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