Die KV RLP hat wie in den Vorjahren mit den Krankenkassenverbänden Sonderregelungen verhandelt: So verzichten die Krankenkassen in der Regel auf Regresse, wenn die Praxen die Gesamt-Bestellmenge für die Saison 2026/2027 zunächst auf 95 Prozent der in der Vorjahressaison verimpften Menge (= abgerechnete GOPen) begrenzen.
Durch Vorbestellungen oberhalb der 95-Prozent-Grenze oder zu hohe Nachbestellungen können Regressforderungen durch die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland im Namen der Gemeinschaft der Kostenträger entstehen, wenn die Impfstoffe nicht vollständig aufgebraucht werden.
Verordnung
Die Verordnung von Grippeimpfstoffen sollte grundsätzlich generisch – also nicht produktbezogen – erfolgen (kein Aut-idem-Kreuz setzen). Somit sind Apotheken in der Lage, insbesondere bei (kurzfristigen) Versorgungsengpässen, auf andere verfügbare Grippeimpfstoffe auszuweichen.
Indikation
Die Indikation für eine Grippe-Schutzimpfung zulasten der GKV richtet sich nach den Angaben der Schutzimpfungs-Richtlinie. Zur Impfung sieht diese die Verwendung von inaktivierten Influenzaimpfstoffen mit aktueller von der WHO empfohlener Antigenkombination vor.