Im Zusammenhang mit der Abrechnung der Gebührenordnungsposition (GOP) 03230 kam es leider in letzter Zeit vermehrt zu Regressverfahren, teils mit Weitergabe an die Staatsanwaltschaft. Aus diesem Grund haben wir für Sie in der Übersicht noch einmal alles Wichtige rund um die Abrechnung zusammengefasst.
Abrechnung der GOP 03230
Die GOP 03230 lässt sich nur abrechnen, wenn die Leistung vollständig erbracht wurde. Sie setzt eine Mindestdauer von 10 Minuten voraus – erst dann ist die Abrechnung möglich, unabhängig von Budgetregelungen. Laut Präambel zu Kapitel 3.1 des EBM wird das Punktzahlvolumen der GOP 03230 budgetiert, nicht die Anzahl der Gespräche.
Budgetüberschreitung (Beispiel)
1.000 Behandlungsfälle mit einem Budget von 64.000 Punkten (1.000 x 64 Punkte):
- Tatsächlich abgerechnete GOP 03230: 128.000 Punkte – die Punktzahl der GOP 03230 wird um den Faktor 0,5 reduziert.
- Jede GOP 03230 wird mit 64 statt mit 128 Punkten vergütet. Bei Überschreitung des Gesprächsbudgets sinkt die Punktzahl, die Anzahl bleibt gleich. Diese fließt in das Tages- und Quartalsprofil ein.