- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- Die bestehende Nummer 7 der Präambel 21.1 EBM wird angepasst, damit Vertragsärztinnen und Vertragsärzte gemäß Nummer 1 der Präambel 21.1 die GOP 01510 für die Anwendung des Wirkstoffes Lecanemab gemäß der neuen fünften Anmerkung zur GOP 01510 berechnen können.