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GOP 01510 im Zusammenhang mit LecanemabWirksam: 1. April 2026 | Teil A 839. Sitzung des Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)  

  • Die bestehende Nummer 7 der Präambel 21.1 EBM wird angepasst, damit Vertragsärztinnen und Vertragsärzte gemäß Nummer 1 der Präambel 21.1 die GOP 01510 für die Anwendung des Wirkstoffes Lecanemab gemäß der neuen fünften Anmerkung zur GOP 01510 berechnen können.

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