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Erste Prüfanträge zu DiGA: Anforderungen aus dem Verzeichnis wichtigDas ist zu beachten

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind als Kassenleistung möglich, sofern die Verordnenden den Einsatz für medizinisch sinnvoll halten. Voraussetzung hierfür ist eine erfolgreiche Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). 

Inzwischen kontrollieren die Krankenkassen auch Rezepte mit verordneten DiGA. Dabei stehen insbesondere folgende Punkte im Fokus:

  • implausible Kodierung
  • Kontraindikationen
  • Off-label-use
  • Folgeverordnungen  

Im DiGA Verzeichnis des BfArM finden Sie unter “Informationen für Fachkreise” die relevanten Angaben zu: 

  • möglichen Patientengruppen
  • Indikationen, Kontraindikationen
  • Preis der Anwendung, vorgesehene Anwendungsdauer
  • medizinisch-wissenschaftlichen Hintergrund
  • Informationen zur Mitwirkung der Verordnerinnen und Verordner
  • gegebenenfalls Angaben zur Abrechnungsdetails und weiteren Anforderungen

Bitte beachten Sie diese Aspekte sorgfältig vor dem Ausstellen eines Rezepts.

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