Durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurden die gesetzlichen Regelungen zur Vergütung der Erst- und Folgebefüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) im vertragsärztlichen Bereich überraschend bereits zum 30. Juli 2026 außer Kraft gesetzt.
Ungleichbehandlung im Vergleich zum Zahnarztbereich
Besonders kritisch ist hierbei eine gesetzliche Ungleichbehandlung zum vertragszahnärztlichen Bereich. Hier entfällt die Vergütung erst zum 1. Januar 2027.
KBV und KVen prüfen daher derzeit intensiv rechtliche und politische Möglichkeiten, um dieser Benachteiligung entgegenzuwirken. Das Ziel ist es, die ePA-Vergütung auch für die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte bis zum 31. Dezember 2026 zu sichern.