- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- Fristverlängerung der befristeten GOP 01648 im Abschnitt 1.6 EBM bis zum 31. Dezember 2026
- Die GOP 01648 für die ePA-Erstbefüllung bleibt mit 89 Punkten und Finanzierung außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung unverändert.