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ePA-Erstbefüllung (GOP 01648) bleibt weiterhin berechnungsfähigWirksam: 1. Juli bis 31. Dezember 2026 | 844. Sitzung des Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich) 

  • Fristverlängerung der befristeten GOP 01648 im Abschnitt 1.6 EBM bis zum 31. Dezember 2026
  • Die GOP 01648 für die ePA-Erstbefüllung bleibt mit 89 Punkten und Finanzierung außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung unverändert.

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