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EBM-Änderungen: PET/CT bei aggressiven Non-Hodgkin-LymphomenWirksam: 1. Oktober 2025 | 799. Sitzung des Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich) 

  • Erweiterung der Einsatzbereiche der PET bzw. PET/CT im Rahmen der Staging-Untersuchungen bei aggressiven Non-Hodgkin Lymphomen.
  • Mit Anpassung der jeweils ersten Anmerkung zu den GOP 34700 bis 34707 wird klargestellt, dass die PET bzw. PET/CT bei Vorliegen einer Indikation gemäß der Nr. 10 des § 1 der Nr. 14 der Anlage I der MVV-RL zukünftig nach den GOP 34704 bis 34707 berechnungsfähig ist.

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