- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- Erweiterung der Einsatzbereiche der PET bzw. PET/CT im Rahmen der Staging-Untersuchungen bei aggressiven Non-Hodgkin Lymphomen.
- Mit Anpassung der jeweils ersten Anmerkung zu den GOP 34700 bis 34707 wird klargestellt, dass die PET bzw. PET/CT bei Vorliegen einer Indikation gemäß der Nr. 10 des § 1 der Nr. 14 der Anlage I der MVV-RL zukünftig nach den GOP 34704 bis 34707 berechnungsfähig ist.