- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- Aufnahme eines neuen Abschnitts 61.15 in den EBM. Dieser Abschnitt beinhaltet GOP zur Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Erprobung des medikamentenbeschichteten Ballondilatationskatheters zur transurethralen Behandlung von Harnröhrenstrikturen.
- Nach Nummer 2 der Präambel zum EBM-Abschnitt 61.15 sind die Sachkosten für den Ballonkatheter nicht gesondert berechnungsfähig.
- GOP 61170 Ballondilatation der Urethra mit einem medikamentenbeschichteten Katheter einschließlich der postoperativen Überwachung.
- GOP 61171 Pauschale für die anästhesiologische Versorgung im Rahmen der Durchführung der Leistungen entsprechend der GOP 61170.
- GOP 61172 Visite im Rahmen der Erprobungs-Richtlinie “Medikamentenbeschichteter Ballondilatationskatheter zur transurethralen Behandlung von Harnröhrenstrikturen”.
- GOP 61173 Kostenpauschale für den Sprechstundenbedarf im Zusammenhang mit der Durchführung der Leistungen aus Abschnitt 61.15.2 bei Patienten der Interventionsgruppe.
- GOP 61174 Kostenpauschale für den Sprechstundenbedarf im Zusammenhang mit der Durchführung der Leistungen aus Abschnitt 61.15.2 bei Patienten der Kontrollgruppe.
- Aufnahme eines neuen Abschnitts 61.16 in den EBM. Dieser Abschnitt beinhaltet GOP zur Richtlinie des G-BA zur Erprobung der transkutanen agusnervstimulation bei pharmakoresistenter Epilepsie.
- GOP 61180 Pauschale für Visite im Rahmen der Erprobungs- Richtlinie “Transkutane Vagusnervstimulation bei pharmakoresistenter Epilepsie”.
- GOP 61181 Kostenpauschale für den Sprechstundenbedarf im Zusammenhang mit der Durchführung der Leistungen aus Abschnitt 61.16.2.
- Die GOP im Abschnitt 61.15 und 61.16 sind ausschließlich im Rahmen der Erprobung gemäß Paragraf 137e SGB V von Vertragsärzten und nach Paragraf 108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern berechnungsfähig.