Webcode 80812

EBM-Änderungen: neue GOP für zwei Erprobungsverfahren Wirksam: rückwirkend zum 1. Januar 2026 | 131. Sitzung des ergänzten Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich) 

  • Aufnahme eines neuen Abschnitts 61.15 in den EBM. Dieser Abschnitt beinhaltet GOP zur Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Erprobung des medikamentenbeschichteten Ballondilatationskatheters zur transurethralen Behandlung von Harnröhrenstrikturen.
  • Nach Nummer 2 der Präambel zum EBM-Abschnitt 61.15 sind die Sachkosten für den Ballonkatheter nicht gesondert berechnungsfähig.
  • GOP 61170 Ballondilatation der Urethra mit einem medikamentenbeschichteten Katheter einschließlich der postoperativen Überwachung.
  • GOP 61171 Pauschale für die anästhesiologische Versorgung im Rahmen der Durchführung der Leistungen entsprechend der GOP 61170.
  • GOP 61172 Visite im Rahmen der Erprobungs-Richtlinie “Medikamentenbeschichteter Ballondilatationskatheter zur transurethralen Behandlung von Harnröhrenstrikturen”.
  • GOP 61173 Kostenpauschale für den Sprechstundenbedarf im Zusammenhang mit der Durchführung der Leistungen aus Abschnitt 61.15.2 bei Patienten der Interventionsgruppe.
  • GOP 61174 Kostenpauschale für den Sprechstundenbedarf im Zusammenhang mit der Durchführung der Leistungen aus Abschnitt 61.15.2 bei Patienten der Kontrollgruppe.
  • Aufnahme eines neuen Abschnitts 61.16 in den EBM. Dieser Abschnitt beinhaltet GOP zur Richtlinie des G-BA zur Erprobung der transkutanen agusnervstimulation bei pharmakoresistenter Epilepsie.
  • GOP 61180 Pauschale für Visite im Rahmen der Erprobungs- Richtlinie “Transkutane Vagusnervstimulation bei pharmakoresistenter Epilepsie”.
  • GOP 61181 Kostenpauschale für den Sprechstundenbedarf im Zusammenhang mit der Durchführung der Leistungen aus Abschnitt 61.16.2.
  • Die GOP im Abschnitt 61.15 und 61.16 sind ausschließlich im Rahmen der Erprobung gemäß Paragraf 137e SGB V von Vertragsärzten und nach Paragraf 108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern berechnungsfähig.
     

Kontakt

Wir sind gerne für Sie da.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

fliegendes Papierflugzeug

Mit KV INFO, dem Newsletter der KV RLP, sind Sie stets gut informiert.

jetzt abonnieren