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EBM-Änderungen: Nachweis Virusinfektion nach GOP 01865 - Abrechnung im EBM bis Ende 2028 verlängertWirksam: 1. Januar 2026 | 795. Sitzung des Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich) 

  • Die GOP 01865 im EBM zum Nachweis einer Hepatitis-B-Virusinfektion und/oder einer Hepatitis-C-Virusinfektion entsprechend der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses kann bis zum 31. Dezember 2028 abgerechnet werden.
  • Die GOP 01865 für den einmaligen Anspruch aller Versicherten ab dem 35. Lebensjahr wurde ursprünglich befristet bis zum 31. Dezember 2025 in den EBM aufgenommen.
  • Die Annahme, dass der überwiegende Anteil der Anspruchsberechtigten diese Leistung in den ersten Jahren nach Einführung in Anspruch nehmen würde, hat sich in den Abrechnungsdaten bisher nicht bestätigt.
  • Eine Prüfung, ob gegebenenfalls eine weitere Verlängerung der Befristung der GOP 01865 erforderlich ist, erfolgt bis zum 30. September 2028.

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