- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- Die GOP 01865 im EBM zum Nachweis einer Hepatitis-B-Virusinfektion und/oder einer Hepatitis-C-Virusinfektion entsprechend der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses kann bis zum 31. Dezember 2028 abgerechnet werden.
- Die GOP 01865 für den einmaligen Anspruch aller Versicherten ab dem 35. Lebensjahr wurde ursprünglich befristet bis zum 31. Dezember 2025 in den EBM aufgenommen.
- Die Annahme, dass der überwiegende Anteil der Anspruchsberechtigten diese Leistung in den ersten Jahren nach Einführung in Anspruch nehmen würde, hat sich in den Abrechnungsdaten bisher nicht bestätigt.
- Eine Prüfung, ob gegebenenfalls eine weitere Verlängerung der Befristung der GOP 01865 erforderlich ist, erfolgt bis zum 30. September 2028.