- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- Die Zusatzpauschalen GOP 13620 und 13622 für die ärztliche Betreuung bei einer ambulanten LDL-Apherese nach der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung des Gemeinsamen Bundesausschusses sind aufgrund der unterschiedlichen Indikationen nicht gleichzeitig durchführbar und berechnungsfähig.
- Um das klarzustellen, wurde ein Abrechnungsausschluss zwischen den beiden GOP in Bezug auf die Behandlungswoche aufgenommen.
- Zur Definition der Behandlungswoche im Sinne der GOP 13620 und 13622 wurde zudem eine neue siebte Bestimmung zum Abschnitt 13.3.6 EBM (GOP der Nephrologie und Dialyse) aufgenommen.