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EBM-Änderungen: Klarstellung bezüglich der Meldungen an das ImplantateregisterWirksam: 1. Januar 2026 | Teil A der 826. Sitzung des Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich) 

  • Änderung der ersten Anmerkung zur GOP 01966 EBM – somit wird klargestellt, dass die abgesenkte Vergütung ab der 7. GOP im Quartal sich auf die Praxis bezieht.

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