- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- Wegfall der Kennzeichnungspflicht für Besuchsleistungen im Rahmen der berufsgruppenübergreifenden, koordinierten und strukturierten Versorgung, insbesondere von schwer psychisch erkrankten Versicherten mit komplexem psychiatrischem oder psychotherapeutischem Behandlungsbedarf (GOP des Abschnitts 37.5 EBM).
- Zur Umsetzung wurden die Anmerkungen zu den GOP 01410, 01411, 01412, 01413 und 01415 im Abschnitt 1.4 EBM angepasst.