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EBM-Änderungen: Kennzeichnung Besuchsleistungen in der Komplexversorgung ErwachsenerWirksam: 1. Januar 2026 | 127. Sitzung des ergänzten Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich) 

  • Wegfall der Kennzeichnungspflicht für Besuchsleistungen im Rahmen der berufsgruppenübergreifenden, koordinierten und strukturierten Versorgung, insbesondere von schwer psychisch erkrankten Versicherten mit komplexem psychiatrischem oder psychotherapeutischem Behandlungsbedarf (GOP des Abschnitts 37.5 EBM).
  • Zur Umsetzung wurden die Anmerkungen zu den GOP 01410, 01411, 01412, 01413 und 01415 im Abschnitt 1.4 EBM angepasst.

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