- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- Erhöhung der Bewertung der GOP 01966 auf 127 Punkte.
- Änderung der Kalkulations- und Prüfzeiten der GOP 01966 im Anhang 3 zum EBM.
- Aufnahme einer neuen Anmerkung zur GOP 01966, somit erfolgt bei einer Gesamtpunktzahl über 762 Punkten pro Quartal für jede weitere GOP 01966 eine Minderung um 80 Punkte