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EBM-Änderungen: Erhöhung der Vergütung für die Meldung an das ImplantateregisterWirksam: 1. Januar 2026 | 821. Sitzung des ergänzten Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich) 

  • Erhöhung der Bewertung der GOP 01966 auf 127 Punkte.
  • Änderung der Kalkulations- und Prüfzeiten der GOP 01966 im Anhang 3 zum EBM.
  • Aufnahme einer neuen Anmerkung zur GOP 01966, somit erfolgt bei einer Gesamtpunktzahl über 762 Punkten pro Quartal für jede weitere GOP 01966 eine Minderung um 80 Punkte

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