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EBM-Änderungen: Aufnahme einer neuen GOP für DiGA ProHerzWirksam: 1. Oktober 2025 | 802. Sitzung des Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich) 

  • Aufnahme einer neuen GOP 01481 für die Verlaufskontrolle und Auswertung für die App “ProHerz” zur Behandlung von Patientinnen und Patienten ab 18 Jahren.
  • Die GOP ist bis zu zweimal im Krankheitsfall berechnungsfähig.
  • Die GOP 01481 ist von Fachärztinnen und Fachärzten, die die Indikationsstellung zur Überwachung einer Patientin/eines Patienten mit Herzinsuffizienz per Telemonitoring abrechnen dürfen (GOP 03325, 04325 oder 13578) berechnungsfähig.
  • Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin können die GOP 01481 nur bei Heranwachsenden (ab Beginn des 19. Lebensjahres bis zum vollendeten 21. Lebensjahr) berechnen.
  • Da es keinen gesonderten Arztzugang zu den Daten der DiGA gibt, kann die Verlaufskontrolle nicht in der Videosprechstunde erfolgen.
  • Die Leistung wird derzeit extrabudgetär vergütet.

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