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EBM-Änderungen: Anpassung aufgrund geänderter AKI-RichtlinieWirksam: 1. Juli 2025 | 789. Sitzung des Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich) 

  • Anpassung der ersten Anmerkung zur GOP 37710 (Verordnung außerklinischer Intensivpflege unter Verwendung des Vordrucks nach Muster 62 Teil B und C) an die zum 18. Juni 2025 geänderten Regelungen der Richtlinie über die Verordnung von außerklinischer Intensivpflege (AKI-RL) an.
  • Die Berechnung GOP 37710 setzt nur noch bei Patientinnen/Patienten, die erstmals nach dem 30. Juni 2025 eine Verordnung über Leistungen der außerklinischen Intensivpflege erhalten (§ 5 Abs. 1 Satz 1 der AKI-Richtlinie), eine Potenzialerhebung nach der GOP 37700 oder im Rahmen eines Entlassmanagements voraus.
  • Für Versicherte, die vor dem 1. Juli 2025 Leistungen der AKI bezogen haben, entfällt die Verpflichtung, vor jeder Verordnung zwingend eine Potenzialerhebung vornehmen zu müssen.

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