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EBM-Änderungen: Anpassung Anhang 2 des EBM an neue OPS-VersionWirksam: 1. Januar 2026 | 814. Sitzung des Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich) 

  • Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die bisherige Kennzeichnung “B” für beidseitige Eingriffe aus dem OPS entfernt. Der Bewertungsausschuss folgt den OPS-Vorgaben und führt stattdessen das Kennzeichen “P” für Eingriffe an paarigen Organen oder Körperteilen ein.
  • Neu ist, dass künftig nicht mehr allein der OPS-Kode mit “P” (vormals “B”) angegeben werden darf. Stattdessen muss der entsprechende OPS-Kode zweimal, einmal mit dem Buchstaben “L” und einmal mit dem Buchstaben “R” angegeben werden, um die entsprechende GOP für einen beidseitigen Eingriff abrechnen zu können.
  • Für einzelne Kodes für die kombinierten Operationen an den Augenmuskeln wurde die Angabe der Seitenlokalisation im Anhang 2 EBM in der Rubrik „Seite“ nach den Vorgaben des OPS 2026 von “J” für Ja auf “N” für Nein geändert.
  • Zukünftig werden alle Augenmuskeln zusammengezählt und entsprechend der Anzahl der operierten Muskeln muss der spezifische OPS-Kode verschlüsselt werden. Dies gilt auch für Eingriffe an beiden Augen. Bei der Abrechnung führt dies dazu, dass Eingriffe aus dem oben genannten Bereich nicht mehr als Simultaneingriffe abgerechnet werden können.
  • Erweiterung des Anhang 2 EBM um neue OPS-Kodes und zwar in den Bereichen Glaukomchirurgie, Herzschrittmacher/Defibrillatoren, Darmresektionen, Zwerchfellhernien und Re-Ostheosynthesen.
  • Ungültige Kodes wurden gestrichen und redaktionelle Änderungen an OPS-Bezeichnungen vorgenommen.
  • Da neue Kodes hinzugekommen bzw. dann Ungültige weggefallen sind, wurden Detailanpassungen in den folgenden Bereichen erforderlich: 
    Klarstellung, dass Operationen zur Exzision von erkranktem Bandscheibengewebe unabhängig vom Vorliegen einer Qualitätssicherungsvereinbarung für arthroskopische Operationen berechnungsfähig sind.
  • Durch die Aufnahme weiterer Zeilen in den Anhang 2 wird die Möglichkeit zum Verschluss einer Hernia diaphragmatica mit alloplastischem Material, mit und ohne Rezidiv, um den operativen Zugangsweg “Thorakoskopisch” ergänzt

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