- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- Streichung der von der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz zugesetzten GOP 01641.
- Aufnahme einer neuen GOP 01643 für die Aktualisierung eines Notfalldatensatzes gemäß Anlage 4a zum Bundesmantelvertrag.
- Die GOP ist einmal im Krankheitsfall im persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt berechnungsfähig.
- Des Weiteren erfolgen erforderliche Folgeanpassungen.
- Die Vergütung der neuen GOP 01643 erfolgt – zunächst für zwei Jahre befristet – extrabudgetär.