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EBM-Änderungen: Aktualisierung NotfalldatensatzWirksam: 1. Januar 2026 | 792. Sitzung des Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich) 

  • Streichung der von der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz zugesetzten GOP 01641.
  • Aufnahme einer neuen GOP 01643 für die Aktualisierung eines Notfalldatensatzes gemäß Anlage 4a zum Bundesmantelvertrag.
  • Die GOP ist einmal im Krankheitsfall im persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt berechnungsfähig.
  • Des Weiteren erfolgen erforderliche Folgeanpassungen.
  • Die Vergütung der neuen GOP 01643 erfolgt – zunächst für zwei Jahre befristet – extrabudgetär.

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