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Digitale GesundheitsanwendungenFreiwilliger Start der elektronischen Verordnung

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind jetzt elektronisch möglich. Wie das Bundesgesundheitsministerium der KBV mitteilte, ist die Nutzung bis auf Weiteres freiwillig.
Arzt- und Psychotherapiepraxen haben die Möglichkeit, das gewohnte Verordnungsformular (Muster 16) zu verwenden oder DiGA elektronisch zu verordnen. Voraussetzung dafür ist ein von der KBV zertifiziertes Verordnungsmodul für DiGA im Praxisverwaltungssystem (PVS). Bei Fragen wenden sich Praxen direkt an den jeweiligen PVS-Anbieter.

Keine Änderung beim Eintragen der Angaben

Beim Befüllen der elektronischen Verordnung ändert sich nichts. Man gibt die erforderlichen Daten im PVS ein, wie bei der Verordnung auf Papier. Liegen alle Angaben vor, überträgt das PVS diese an den eRezept-Fachdienst der gematik. Die Praxis erhält entweder eine Bestätigung oder die Übertragung wird automatisch im PVS dokumentiert.

Einlösung per App oder Patientenausdruck

Nutzt der Patient oder die Patientin weder die eRezept-App der gematik noch die eRezept-App ihrer Krankenkasse, sollte die Praxis den Patientenausdruck mitgeben. Verwenden die Patientinnen und Patienten eine App, sind die DiGA-Verordnungen direkt bei der Krankenkasse einlösbar und der Freischaltcode anforderbar. Grundsätzlich ist ein Ausdruck hilfreich. Sofern die eRezept-App eine praktikable Alternative für die Einlösung darstellt, kann allerdings darauf verzichtet werden.

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