- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- Anpassung der Anmerkung der GOP 01450, 01452, 01640, 01647, 01670, 03008, 03020, 03371, 37100, 37105, 37302, 37711, 37802, 40351, zur Klarstellung, dass ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt bzw. ein Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen einer Videosprechstunde gemäß Anlage 31b zum BMV-Ä im Folgequartal der Berechnung der GOP 03100 zur Berechnung der entsprechenden GOP erforderlich ist
- Ergänzung der GOP 03110 in der Nummer 8 der Präambel 3.1, da auch hier der Aufschlag in Höhe von 11 Prozent auf die um die Abschläge gemäß Absatz 5 Nummer 1 der Allgemeinen Bestimmungen 4.3.1 reduzierte GOP 03110 zu gewähren ist
- In der dritten Bestimmung zum Abschnitt 3.2.1.1 EBM wird klargestellt, dass für die Berechnung der GOP 03100 die Erfüllung der unter Nummer 1 genannten Voraussetzungen zum Abschnitt 3.2.1.1 verpflichtend ist.
- Redaktionelle Anpassung der zweiten Bestimmung zum Abschnitt 3.2.1.1
- Redaktionelle Anpassungen der fünften Anmerkung zur GOP 03000, der dritten Anmerkung zur GOP 03030, im zweiten Satz der achten Bestimmung zum Abschnitt 3.2.1.2 und in der Leistungslegende der GOP 32001
- Die Kurzlegende der GOP 03060 im Anhang 3 wird entsprechend der geänderten Leistungslegende um die GOP 03043 ergänzt.